Replik auf Fassadenkratzer

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>>> FASSADENKRATZER | Wie eine Rechtspflicht zur Souveränitätsaufgabe konstruiert und das Volk zum „Mythos“ gemacht wird

Jener Satz der „Verfassungsbloggler“ und „eine deutsche Marotte“ Projizierender wirkt nachgerade entlarvend: „…Das war ein sehr deutsches Vorhaben. In keinem anderen europäischen Land wäre es der Rechtswissenschaft eingefallen, geschweige denn gelungen, sich in dieser Weise an Gesetzgeber, Bürokratie, Justiz und Anwaltschaft vorbei selbst zum Ausgangs- und Fluchtpunkt der Verfassungsordnung zu machen.

Folgte man meiner unten ausgeführten Argumentation, so passiert genau dies, allerdings in einer pervertierten Form, veranlaßt NICHT durch „deutsches Vorhaben“ sondern durch jenes der alliierten Siegermächte, nämlich: Frühere aber weiterhin geltende und bindende „Rechtssprechung“ der Sieger des WK II, mogelt sich am offiziell zur Schau gestelltem „…Gesetzgeber, Justiz und Anwaltschaft vorbei..:“ und macht eine hintergründige „Verfassungsordnung zum Ausgangspunkt“ von Rechtssprechung im aktuellen BRD System. 

Wie das?

Alle aufgeführten rechtlichen Argumentationsstränge im Sinne der Kritik an der Rechtsverletzung aktueller Regierung und deren Organe sind nämlich richtig, nachprüfbar und auch Rechtens. Wie kann es also sein, dass offensichtlich und offenkundig in einem Rechtsstaat trotzdem von dessen Organen dagegen verstoßen wird?!? Liegt es an dem, was gerne nicht genannt wird, nämlich die Frage ob die BRD überhaupt ein souveränes Staatswesen ist, welches in wesentlichen oder bestimmten Angelegenheiten eigenständig, via Volk, über dessen Schicksal entscheiden kann und darf? Es wäre ja ein Absurdum und scheinbar die Untergrabung eigener Existenz, wäre es nicht so.

Insbesondere was die Zusammensetzung seiner „Bevölkerung“ betrifft, wie dies immer mehr genannt wird. Nicht nur symbolisch kann man aber hierfür den Reichstag her nehmen. Außen dran steht immer noch in alten Lettern: „Dem deutschen Volke“. Im inneren, verdeckt und von außen nicht einsehbar, als „Kunstwerk“ getarnt, die große Grafik im Lichthof. „Der Bevölkerung“. Welches sich auf das geflügelte Wort von Berthold Brecht bezieht: „Wer in unserer Zeit statt Volk Bevölkerung […] sagt unterstützt schon viele Lügen nicht.“ Dieser Satz erscheint in der heutigen Entwicklung quasi grenzenlos staatlich geförderter Migration, wie eine Perversion auf alles was an Kultur, Leistung und Entwicklung in seiner originären Gestalt und reichen Vielfalt von einer bestimmten Menschengruppe, nennen wir sie Volk, in einer bestimmten Region und Land mit seiner langen und auch widersprüchlichen Geschichte hervorgebracht wurde. Alles soll Eins sein im Rahmen der von Eleanor Roosevelt am 10.12.1948 um drei Uhr Nachts verkündeten und heute mit kybernetischer List verwendeten allgemeinen Menschenrechte, flankiert durch ebenso wirkmächtigen allumschlingenden Humanitarismus?!?

Dazu die geschwurbelte Formulierung eines Rechtsgutachtens des deutschen Bundestages zum 2+4 Vertrag: „Die Tatsache, dass verschiedene Bestimmungen und Maßnahmen der Besatzungsmächte bestandskräftig sind, führt nicht zu dem Ergebnis, dass die Bundesrepublik Deutschland heute völkerrechtlich nicht vollständig souverän ist.“ 

„Verschiedene Bestimmungen und Maßnahmen“ betreffen aber wesentlich die „Rechtssprechung“ des Nürnberger IMG nach dem Kriege, woraus sich zum großen Teil unsere heutige Geschichtsschreibung und deren Folgen ergießt.

Setzte man an Stelle der vom Wissenschaftlichen Dienst gesetzten Souveränität (der BRD) aber jenes Procedere eines Vasallen Staates wie es aus dem „Notenwechsel“ des 2+4 Vertrages vom 27/28 September 1990 zu schliessen ist, so stellt sich die Frage ob die BRD überhaupt dazu angehalten ist, jenseits ihres Grundgesetzes auch noch anderen fremdbestimmten Regeln und Mächten zu folgen, die nicht offen kommuniziert werden. 

Hier wird nämlich klar und deutlich auf die Bindungskraft jenes Artikel 7/1 des Überleitungsvertrages vom Oktober 1954 Bezug genommen um den es eigentlich geht.

Artikel 7 (1): „Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte (gemeint sind die Siegermächte USA, GB, Frankreich) oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden sind oder später [sic] gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht [sic] rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln.“ Also auch zukünftige Rechtssprechung der drei Mächte.

„…Bei den fortgeltenden Bestimmungen handelt es sich im wesentlichen um sog. „versteinertes Besatzungsrecht“, also Besatzungsrecht, welches bereits bei Abschluß des „Über- leitungsvertrages“ keinerlei Disposition durch die deutsche Staatsgewalt unterlag…“ Zitat: Gutachten des Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages (Seite 7 unten)

Man lasse sich das auf der Zunge zergehen: Von Siegermächten gefällte Rechtssprechung bleiben bei den Besiegten, nach deren „deutschem Recht“ rechtskräftig….Die Eier legende Wollmilchsau.

Daraus sollte endlich klar werden dass die BRD KEIN souveräner Staat ist der über seine Belange z.B. was die Zusammensetzung seiner „Bevölkerung“ angeht, überhaupt entscheidungsbefugt ist.

Deswegen kann in einem Rechtsstaat laufend Recht gebrochen werden, weil anderes verschleiertes „Recht“ im Hintergrund für die Justiz bindend ist. Und es sind nicht nur die originären Sätze jenes Rechtes aus den Nürnberger Prozessen sondern daraus bereits abgeleiteter „Rechtssprechung“. Und es ist hiervon nicht nur die „Rechtssprechung“ in sog. Holocaust Prozessen betroffen, sondern viel weitere Gebiete die mit der Entwicklung oder pessimistische gesehen, dem Niedergang, dieses Landes verbunden sind. z.B. Migrationspolitik, offene Grenzen u.s.w. Es gibt eben keine Teilsouveränität. Entweder – Oder.

Zu empfehlen ist die Lektüre von: „Denken und Sprechen ein Verbrechen – Analyse zur Sach- und Rechtslage“ von Sylvia Stolz, in dem diese und andere Problematik umfassend und fundiert behandelt wird.

Ergo: Weil wir gar nicht entscheidungsbefugt sind können wir unter Umgehung scheinbar geltenden Rechtes auch in einen andere Zustand, z.B. EU / UNO Gesetzgebung überführt werden.

Abschließend ein Zitat eines ehemaligen Parlament Players:

„Ich sage Nein zu diesem simplen und für unser Haus unwürdigen Kunstwerk. Ich sage Nein dazu, dass der Versuch unternommen wird, das deutsche Volk verächtlich zu machen, auf eine kurze Zeit seiner Geschichte zu reduzieren. Ich sage Nein zu dem Versuch der Distanzierung des Deutschen Bundestags von seinem eigenen Volk.“

Volker Kauder damals einziger Gegner, bei Einführung des „Kunstwerkes“ „Der Bevölkerung“

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