Brief an Bundestagsabgeordnete
Unsere Bitte: Kopieren Sie den unten stehenden Text, fügen Sie ihn in eine E-mail ein und senden Sie ihn an einzelne Mitglieder des Menschenrechts-Ausschusses des Deutschen Bundestages. Die E-mail-Adressen aller Mitglieder des Ausschusses finden Sie unten. Diesen Brief können Sie auch weiter verteilen oder an örtliche Politiker senden.
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Sehr geehrtes Mitglied des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe,
1. Im Artikel 2 des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und Israel heißt es, dass diese Beziehung auf dem Respekt für Menschenrechte und demokratischen Prinzipien basiert.
2. Im deutschen Kriegswaffenkontrollgesetz heißt es: „Der Beachtung der Menschenrechte im Bestimmungs- und Endverbleibsland wird bei den Entscheidungen über Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern besonderes Gewicht beigemessen.“
Genehmigungen für Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern werden grundsätzlich nicht erteilt, wenn hinreichender Verdacht besteht, dass diese zur internen Repression im Sinne des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden. Für diese Frage spielt die Menschenrechtssituation im Empfängerland eine wichtige Rolle.“
Es ist Ihnen sicher bekannt, dass Israel die Kriterien nicht erfüllt. Weder werden die Menschenrechte der palästinensischen Bevölkerung in Israel respektiert (siehe die Verdrängungs- und Enteignungspolitik Israels), noch werden die Menschenrechte der Bevölkerung der besetzten Gebiete, inkl. Ostjerusalem respektiert (Siedlungsbau, Verdrängungs- und Enteignungspolitik, Häuserzerstörungen, Inhaftierungen über lange Zeit und ohne Anklage etc.) und die Blockade des Gazastreifens ist wie Sie wissen, völkerrechtswidrig.
Dennoch genießt Israel weiterhin die Vorzüge des Assoziierungsabkommens und erhält Waffenlieferungen aus Deutschland.
Ich möchte gerne wissen, was Sie als Abgeordnete des Menschenrechtsausschusses des deutschen Bundestages diesbezüglich denken?
Die Menschenrechte sind universell, sie gelten daher auch für die Palästinenser. Sie sind insbesondere im Menschenrechtsausschuss dazu verpflichtet, diese Prinzipien zur Geltung zu bringen und durchzusetzen.
Deutschland sollte sich auch bezüglich Israels an die eigenen Gesetze halten und Israel keine Waffen mehr liefern, da Israel die im Kriegswaffenkontrollgesetz verankerten Kriterien klar verletzt. Ebenso soll keine Rüstungskooperation zur Entwicklung von Waffen und anverwandte Technik, zwischen der israelischen Waffenindustrie und deutschen Firmen erfolgen. Auch dann nicht, wenn diese Entwicklungen zur Vermarktung auf europäischer Ebene vorgesehen sind. Sie sollten auch das Assoziierungsabkommen für die Einfuhren von Waren dahingehend überdenken.
In Erwartung Ihrer Antwort, mit freundl. Gruß
Kriegswaffen Kontrollgesetz PDF
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