Am 15. April 1986 beschloss das Präsidium des Europäischen Parlaments,
die Bestimmungen anzunehmen, wonach die Flagge der Gemeinschaft ein blaues Rechteck bildet, in dessen Mitte ein Kreis aus zwölf fünfzackigen, sich nicht berührenden goldfarbenen Sternen stehen werde. Außerdem wurde bestätigt, dass jede Institution der Gemeinschaft selbst entscheiden könne, ob sie ihr Emblem behalten wolle, und auch ein gemeinschaftliches Emblem mit einem der Fahne hinzuzufügenden Element verwenden könne. Auf seiner Tagung vom 22. April 1986 nahm der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ eine Erklärung seines Präsidenten zur Kenntnis, wonach der Rat die Flagge und das Emblem der Gemeinschaft wie im Schlussbericht des Ad-hoc-Ausschusses für das Europa der Bürger vorgeschlagen, entsprechend dem von den anderen Organen der Gemeinschaft (Parlament, Kommission und Gerichtshof) angenommenen Standpunkt benutzen werde. „Die Flagge bildet ein blaues Rechteck, in dessen Mitte ein Kreis aus zwölf fünfzackigen goldfarbenen Sternen für die Mitgliedstaaten [sic] steht. Sie wird vor den Gemeinschaftsorganen neben den Flaggen der Mitgliedstaaten wehen.“(195) Bei dieser Gelegenheit wurde auch die geometrische Beschreibung der Flagge angenommen, die identisch mit der des Europarats ist. „Die Flagge der Europäischen Gemeinschaften ist rechteckig, azurblau und trägt in der Mitte einen Kreis aus zwölf goldenen Sternen mit fünf sich nicht berührenden Strahlen. Rechteck: Der flatternde Teil hat die eineinhalbfache Länge des Heiss. Die zwölf goldenen Sterne sind entlang einer unsichtbaren kreisförmigen Linie angeordnet, deren Mittelpunkt der Schnittpunkt der Diagonalen des Rechtecks ist. Der Radius beträgt ein Drittel der Länge des Heiss. Sterne: Jeder Stern hat fünf Strahlen und ist in einen unsichtbaren Kreis konstruiert, dessen Radius ein Achtzehntel der Höhe des Heiss beträgt. Alle Sterne sind vertikal angeordnet, d. h. ein Strahl zeigt nach oben und zwei Strahlen stehen auf einer unsichtbaren Linie, die im rechten Winkel zum Flaggenschaft verläuft. Die Sterne sind wie die Stunden auf einem Zifferblatt angeordnet. Farbe: Das heraldische Blau wird durch 16 / 27 25/09/2014 helles Ultramarineblau, das heraldische Gold durch dunkles Chromgelb dargestellt.“
Um 12.00 Uhr am 29. Mai 1986 wurde die Europaflagge mehr als 30 Jahre nach ihrer Annahme durch den Europarat erstmals vor dem Berlaymont-Gebäude, dem Sitz der Europäischen Kommission, in Anwesenheit von Pierre Pflimlin, Präsident des Europäischen Parlaments, Jacques Delors, Präsident der Europäischen Kommission, und dem niederländischen Botschafter H. J. Charles Rutten, Vertreter des amtierenden Ratspräsidenten(202), aufgezogen. Nach der Zeremonie auf dem Platz vor dem Berlaymont-Gebäude wurde sie nach einleitenden Worten von Kommissionsmitglied Ripa di Meana(203) und offiziellen Ansprachen der Vertreter der drei Organe neben der Büste von Robert Schuman auf dem 13. Mast neben den Fahnen der zwölf Mitgliedstaaten gehisst. In den offiziellen Reden wurden die Werte des Friedens und der Freiheit sowie die symbolische Bedeutung der Flagge in den Mittelpunkt gestellt. Delors erklärte, dass diese blau-goldene Flagge für die Bürger ein Symbol der Hoffnung darstelle, die ohne Unterlass von unseren Idealen und unserem Einsatz genährt werde(204). Pflimlin wies darauf hin, dass „Europa, wenn es sich auf das Recht und die Institutionen stützt, auch Symbole braucht. Das europäische Aufbauwerk wird erst vollendet sein, wenn es die Sache der Völker geworden ist. Die Flagge ist historisch gesehen seit jeher das Symbol der Völker. Heute ist sie das Symbol Europas. Für die Nationen war sie ein Symbol des Kampfes. Möge die Europaflagge das Symbol des friedlichen Kampfes für die Europäische Union sein!“(205)
aus: Carlo Curti Gialdino, Die Symbole der Europäischen Union: die Wahl der Flagge