„…Sie urteilen nicht über mich. Sie bestimmen nur meinen vorübergehenden Aufenthaltsort.
Ich bin frei, auch im Gefängnis…„
Sylvia Stolz 1
Jahrestag der Verhaftung der Rechtsanwältin
Sylvia Stolz
am 23.5.2019.
Voraus ging dieser eine jahrelange juristische Prozedur, wegen ihrem Vortrag am 24.11.2012 auf der 8. internationalen Konferenz der AZK, Anti Zensur Koalition Chur in der Schweiz. (Videodokumentation siehe weiter unten) Dort hielt sie einen über 1 1/2 stündigen rechtswissenschaftlichen Vortrag über die Verfahrensweisen und Vorgänge bei sogenannten Holocaustleugner Prozessen. Der Titel ihres Vortrages war:
Sprechverbot – Beweisverbot – Verteidigungsverbot
– Die Wirklichkeit der Meinungsfreiheit –
„Keine einzige ausdrückliche Äußerung des inkriminierten Vortrags
wurde als unzutreffend oder unwahr bezeichnet“.
(Zitat aus ihrer Grundgesetzbeschwerde)
Revisionen gegen das Urteile wurden unbegründet verworfen, auch ihre
>> GRUNDGESETZBESCHWERDE / VERFASSUNGSBESCHWERDE <<
Nach ihrem Vortrag vor ca. 2000 Menschen erlebte sie minutenlange „standing ovations“. Ein Schweizer Anwalt brachte diese Rede zur Anzeige. Ihre letztmalige o.g. Verteidigung an das BVerfG wurde von dem Gericht verworfen.
Wegen dieser Rede wurde sie von einem deutschen Gericht
zu 1 1/2 Jahren Haft verurteilt.
Sie wurde am frühen Morgen des 23.5.2019 in ihrem Haus bei München festgenommen. Soweit bekannt wurde Frau Stolz im November letzten Jahres nach 1 1/2 Jahren Haft entlassen.
Da ein Video des Vortrages auf YouTube ohne Ankündigung und ohne weitere inhaltliche Begründung gelöscht* wurde
erfolgt hiermit zur Dokumentation, zu Forschungszwecken und historischen Studien eine externe Verlinkung: Verwiesen sei in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Punkte 4, 5, 6, 7 und 8 des Impressum dieser Internetpräsenz.
Verwiesen wird auch auf das Impressum von www.Archive.org u.a.
„The Internet Archive, a 501(c)(3) non-profit, is building a digital library of Internet sites and other cultural artifacts in digital form. Like a paper library, we provide free access to researchers, historians, scholars, the print disabled, and the general public. Our mission is to provide Universal Access to All Knowledge.„
Es folgt der Vortrag als Video Dokumentation
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>> Videodokumentation
VORTRAG von Rechtsanwältin Sylvia Stolz
im NOVEMBER 2012 IN DER SCHWEIZ <<
Verwiesen sei auch auf ihr Buch „Denken und Sprechen ein Verbrechen?“ (AMAZON), Denken und Sprechen ein Verbrechen (Information METAPEDIA) (A4 316 S.) welches sie bis kurz vor ihrer Verhaftung fertig stellen konnte. Ein Kompendium der deutschen Nachkriegs- und Rechtsgeschichte und ein „muss“ für Menschen die sich stichhaltig und stringent quellenbasiert mit den Fragen historischer Ereignisse im Rahmen der WK II Geschehnisse auseinander setzen wollen.
Gedicht zur Verhaftung aus Moskau
Wäre Sylvia Stolz eine Mörderin, dann würde sie jetzt, nach Verbüßung von 2/3 der Strafe, auf Bewährung freigelassen werden. Das gilt aber bekanntlich nur für brutale Verbrecher, nicht aber für anständige, wahrheitsliebende Menschen.
Stolz ist eine Wiederholungstäterin mit langem Rap Sheet, daher keine vorzeitige Entlassung. Würde einem Gewaltverbrecher genauso ergehen.
Sehr geehrter Herr Ludwig,
Sie scheinen sich eher für Vorstrafenregister in Zusammenhang mit „Gedankenverbrechen“ zu interessieren, als zur Sache sprechen zu können. Das ist verständlich, befänden Sie sich doch dann womöglich in bester Gesellschaft. Oder aber erwiesen sich als Messdiener einer Art Religion die sie zu überfordern scheint.
hb