Folgender Schriftverkehr zwischen RA Herrn Faupel, der Stadt Überlingen Herrn BGM Jan Zeitler und dem Regierungspräsidium liegt vor. Gegenstand ist die bezweifelte Rechtmäßigkeit der Ufersperrung in bestimmten Abschnitten der für die LGS vorgesehenen Gelände. Im Schreiben des Rechtsanwaltes wird die aktuelle Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes; nämlich des „Schutzbereiches allgemeiner Handlungsfreiheit im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung“ berücksichtigt.
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