Rechtswidrige Ufersperre in Überlingen am Bodensee?

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Folgender Schriftverkehr zwischen RA Herrn Faupel, der Stadt Überlingen Herrn BGM Jan Zeitler und dem Regierungspräsidium liegt vor. Gegenstand ist die bezweifelte Rechtmäßigkeit der Ufersperrung in bestimmten Abschnitten der für die LGS vorgesehenen Gelände. Im Schreiben des Rechtsanwaltes wird die aktuelle Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes; nämlich des „Schutzbereiches allgemeiner Handlungsfreiheit im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung“ berücksichtigt.


Brief 1 RA Faupel an BGM Jan Zeitler 19.5.2020


Brief 2 Antwort BGM Zeitler an RA Faupel 28.5.2020


Brief 3 RA Faupel an Regierungspräsidium Tübingen / Rechtsaufsicht 28.5.2020


Brief 4 RA Faupel e-mail Antwort an BGM Zeitler 5.6.2020

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