Das Amtsgericht Weimar stellt die Verfassungswidrigkeit von Corona Verordnungen fest.
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Das Amtsgericht Weimar stellt die Verfassungswidrigkeit von Corona Verordnungen fest.
(mehr …)Ein deutscher Richter legt gegen das Infektionsschutzgesetz und den darauf basierenden „Corona Verordnungen“ Verfassungsbeschwerde ein, da diese grundgesetzwidrig seien.
(mehr …)Schreiben eines Überlinger Rechtsanwaltes an das Regierungspräsidium Tübingen wegen des Verweises eines Bürgers aus einer öffentlichen Gemeinderatssitzung unter Anwendung polizeilicher Maßnahme.
(mehr …)Gemeinbedarf, der Allgemeinheit dienende öffentliche Gebäude oder Einrichtungen, z.B. Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, der Gesundheits- und Sozialvorsorge,
der Kultur, der Freizeit, Erholung, Grünanlagen.
(mehr …)oder:
Geht ein Regierungspräsident baden…?!?
Nach fast 3 Monaten und diversen „hinhaltenden“ mails hat sich der Regierungspräsident des Regierungsbezirks Tübingen Klaus Tappeser gerührt.
(mehr …)Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich zur Frage der Rechtslage und an wen und wie Ansprüche im Rahmen der Corona Manie zu stellen sind.
(mehr …)Erneute Anfrage an das Regierungspräsidium Tübingen
Nachdem bisher kein Entscheid auf seine Beschwerde Ende Mai 2020 [sic] erfolgte, 1 fragt der Überlinger RA Faupel erneut im Regierungspräsidium Tübingen nach.
(mehr …)oder: Wie „Corona“ Preußens Krone erneuert
Folgendes Essay unseres jungen Gastautors beschäftigt sich über die Betrachtung bestimmter historischer Ereignisse mit der Frage einer nicht vorhandenen Staatlichkeit der BRD. Es versucht Zusammenhänge aufzuzeigen wie es zu der gegenwärtigen Situation von Einschränkung und Unterdrückung gekommen ist und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf, die in der langen Geschichte der letzten 150 Jahre begründet liegen.
Gastbeitrag: Juli Siegfried von Fallersleben
(mehr …)Folgender Schriftverkehr zwischen RA Herrn Faupel, der Stadt Überlingen Herrn BGM Jan Zeitler und dem Regierungspräsidium liegt vor. Gegenstand ist die bezweifelte Rechtmäßigkeit der Ufersperrung in bestimmten Abschnitten der für die LGS vorgesehenen Gelände. Im Schreiben des Rechtsanwaltes wird die aktuelle Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes; nämlich des „Schutzbereiches allgemeiner Handlungsfreiheit im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung“ berücksichtigt.
(mehr …)Ein weiteres Schreiben eines Überlinger Rechtsanwaltes ging heute an den Bürgermeister der kleinen Bodenseegemeinde Jan Zeitler, mit der Aufforderung den Bürgern freien Zugang zum See zu gewähren. Seine justiziable Darlegung basiert auf Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts.
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