Der juristische Hintergrund der heutigen Unfreiheit

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oder: Wie „Corona“ Preußens Krone erneuert 

Folgendes Essay unseres jungen Gastautors beschäftigt sich über die Betrachtung bestimmter historischer Ereignisse mit der Frage einer nicht vorhandenen Staatlichkeit der BRD. Es versucht Zusammenhänge aufzuzeigen wie es zu der gegenwärtigen Situation von Einschränkung und Unterdrückung gekommen ist und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf, die in der langen Geschichte der letzten 150 Jahre begründet liegen.


Gastbeitrag: Juli Siegfried von Fallersleben


Zur aktuellen Lage

Hat man bereits im Zuge der letzten 5 Jahre den Atem angehalten, angesichts der unglaublichen Ereignisse, so wird einem im Jahre 2020 komplett die Spucke wegbleiben. Man stelle sich einmal vor, jemand wäre 2010 in eine Zeitkapsel 10 Jahre in die Zukunft geschickt worden und würde sich in einer Welt wiederfinden, in welcher Menschen freiwillig ihre Freiheit aufgeben und sich rund um die Uhr überwachen lassen, um nicht dem Verdacht des Quarantänebruchs bezichtigt zu werden.

Menschen halten sozialen Abstand, Distanzierung und Selbstisolierung – um nicht zu sagen Isolationshaft – sind an der Tagesordnung. Über das Wörtchen „wohnhaft“ sollte mal genauer nachgedacht werden. Soziale Kontakte zu pflegen ist erwünscht – aber bitte nur mit Maske oder über das Internet! Und bloß kein Kontakt über 2 Generationen hinweg. Die gestern noch als Umweltsau verleumdete Oma wird plötzlich zur schützenswerten „Risikogruppe“ deklariert. Kann das als Akt der Fürsorge der älteren Generation gegenüber verstanden werden? 

Wer’s glaubt, wird selig.

In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn etwas geschieht, kann man sicher sein, dass es auch auf dieser Weise geplant war.“
Franklin D. Roosevelt

Es findet eine Spaltung und Vereinzelung in der Gesellschaft statt, wie es sie noch nie gegeben hat. Erneut wie 2016 werden vermeintlich nationalliberale (Widerstand2020) gegen sozialistische (Black Lives Matter) Bewegungen aufgebaut, um Spannung zu erzeugen. Spannung, die das Fundament eines Bürgerkrieges sein kann, um westliche Gesellschaften möglicherweise endgültig zu vernichten.

Krieg seit 106 Jahren!

Was die meisten jedoch dabei vergessen, ist, dass wir bereits im Krieg sind, und zwar seit 106 Jahren! 1 Einige wenige werden Bescheid wissen, dass die Deutschen keinen Friedensvertrag und keinen handlungsfähigen Staat haben und sich – juristisch gesehen – immer noch im Krieg befinden.

Ein Krieg natürlich, der sein Schlachtfeld notwendigerweise gewechselt hat. Die Abwesenheit von Kanonendonner und Granateneinschlägen bedeutet jedoch nicht zwangsläufig die Abwesenheit von Krieg. Es gibt viel schlimmere Methoden, ein Volk zu bekämpfen. Vor allem auf dem Bereich der Psychologie sind große „Fortschritte“ erzielt worden, wenn es um Kriegsführung geht. Schon vor 2500 Jahren wusste der chinesische Philosoph und General Sunzi

Die höchste Form der Kriegsführung ist die Zerstörung des Willens seines Feindes, um so allen Angriffen vorzubeugen.

„Die große Kunst besteht darin, den Widerstand des Feindes ohne Kampf zu brechen: Zersetzt alles, was im Lande des Gegners gut ist: verwickelt die Vertreter der herrschenden Schichten in verbrecherische Unternehmungen: Verbreitet Uneinigkeit und Streit unter den Bewohnern des feindlichen Landes; hetzt die Jungen gegen die Altern; zerstört mit allen Mitteln die Ausrüstung, die Versorgung, die Ordnung der feindlichen Streitkräfte; entwertet alte Überlieferungen und Götter.“ 2 / 3

Berücksichtigt man, dass wir uns im Krieg befinden, eröffnet das eine ganz neue Sichtweise auf die heute herrschenden gravierenden Missstände in Demographie, Gesellschaft, Wirtschaft, Bildung, Kultur, Religion. Doch diese Weisheiten Sunzis ist auf keinem Mainstram-Kanal zu finden, eine Verknüpfung mit der aktuellen Situation wird nirgends zugegeben werden. Niemals darf vergessen werden: „Kriegslisten sind erlaubt4 Geradezu absurd wirken die hier geäußerten Gedanken, sollte man sich noch nicht von Völle und Dekadenz des Systems verabschiedet haben.

Psychologische Kriegsführung

Brot geht nicht auf die Straße“ heißt da die Volksweisheit. Der hörige, wenn auch murrende Deutsche steht immer noch jeden Morgen um 7 Uhr früh auf und erledigt fleißig seine Arbeit. Sobald er nach 11 Stunden nach Hause kommt, wartet ein kühles Bier und eine hübsche Frau auf ihn. Wenn nicht physisch, so doch zumindest auf dem Bildschirm. Auch hier hat die Corona-Pandemie Vorschub geleistet: Durex und Co. Stellen fest, daß die Nachfrage auf Kondome, Gleitgel und Sexspielzeug rasant gestiegen ist 5

Nachdem Westeuropa immer mehr von der Leistungs- zur Bespaßungsgesellschaft degeneriert ist, ist es für die meisten Deutschen inzwischen unmöglich geworden, einen Tag ohne Unten-Haltungs- Angebote zu verbringen. Die biologisch-psychologischen Auswirkungen von Pornographie und Masturbation beim Mann sind die folgenden (Kein Anspruch auf Vollständigkeit):

Verrohung
Sucht nach Überstimulation
Errektionsstörungen
Gewöhnung an Polygamie
Verringerte Libido
Motivationsverlust
Mangel an Selbstvertrauen


s.a. What is porn addiction 6
s.a. Pornographie – eine weitere koschere Ablenkung 7

Damit gehört Pornographie eindeutig zu den psychologischen Waffen, mit welcher ein Volk kastriert, abhängig gemacht und beschäftigt werden kann.
Diese Konsequenzen sind umso fataler, wenn man sich vor Augen führt, daß heute ca. 90 Prozent der jungen Männer pornosüchtig sind.


Auch bei Internet, Handys kann man seit geraumer Zeit von Süchten sprechen, welche weite Teile des deutschen Volkes und anderer europäischer Völker im digitalen Käfig gefangen hält. Man könnte auch von einer Epidemie sprechen, da inzwischen beinahe jedes Kind ein eigenes Smartphone besitzt, wobei den meisten Kindern die zugehörige Disziplin fehlt, Handys nur für das nötigste zu verwenden. Vor allem bei Jungen ist Spielesucht und bei Mädchen Sucht nach Konversation über soziale Plattformen stark ausgeprägt.
Mögliche psychologische Auswirkung von Handysucht sind:

Einsamkeit und Verwahrlosung
Sprachentwicklungsstörungen
Aufmerksamkeitsstörungen
Depression
Demenz

s.a. Manfred Spitzer – „Die Smartphone-Epidemie 8

Es gibt noch eine ganze Reihe anderer Waffen des (psychologischen) Krieges, welche von anderen Autoren bereits perfekt beschrieben worden sind 9

Propaganda

Eine letzte sei noch erwähnt, dass ist die Propaganda oder die Medien. Es hat sich zu allen Zeiten bewährt, den Feind anzuschwärzen und zu kriminalisieren, wenn man auf Konflikt und Provokation aus war. So wurden die Deutschen selbst von der Presse „unabhängiger“ Nationen wie den Niederlanden als „Brunnenvergifter“ oder als „Truppe gewissenloser Schurken“ denunziert, wie der Chefredakteur des „Telegraaf“, Kick Schröder selbst schrieb. 10

Noch schrecklichere Kriegspropaganda kam jedoch von englischer und französischer Seite, von wo zu hören war, daß die deutschen „Hunnen“ Kinder aufspießen und die Hände abhacken, und somit nicht zu den zivilisierten Völkern zählen können. Angesichts der vielen Errungenschaften 11, auf welche das Deutsche Kaiserreich stolz sein konnte und heute immer noch kann, wirkt diese Degradierung seitens der Alliierten gerade zu lachhaft. 



Dazu will ich einige Worte des Philosophen Carl Schmitt zitieren: 

„Auch im Kriege haben alle auf beiden Seiten ihren klaren Status. Auch der Feind ist im Krieg des zwischenstaatlichen Völkerrechts als souveräner Staat auf gleicher Ebene anerkannt.

In diesem zwischenstaatlichen Völkerrecht enthält auch die Anerkennung als Staat, solange sie noch einen Inhalt hat, die Anerkennung des Rechtes zum Kriege, dennoch die Anerkennung als gerechter Feind. Auch der Feind hat einen Status, er ist kein Verbrecher. Der Krieg kann begrenzt und mit völkerrechtlichen Hegungen umgeben werden. Er konnte infolgedessen auch mit einem Friedensschluß beendet werden, der normalerweise eine Amnestieklausel enthielt. Nur so ist eine klare Unterscheidung von Krieg und Frieden möglich, und nur so eine saubere, unzweideutige Neutralität.  Die Hegung und klare Begrenzung des Krieges enthält eine Relativierung der Feindschaft. Jede solche Relativierung ist ein großer Fortschritt im Sinne der Humanität. Freilich fällt das nicht leicht, ihn zu bewirken, denn es fällt den Menschen schwer, ihren Feind nicht für einen Verbrecher zu halten“ 12

Carl Schmitt legte höchsten Wert darauf, Kriege als ein notwendiges Extrem anzusehen, solange es Politik und infolgedessen souveräne Staaten gibt. Begriffe wie Krieg und Frieden, Feind und Freund, Kombattant und Zivilist gemäß HLKO 13 müssen voneinander abgegrenzt werden, bei einer Verwaschung droht die Umlagerung des Krieges auf andere Schauplätze. Um die jetzigen Zustände zu verstehen müssen wir weit in die Vergangenheit zurückreisen und einiges an juristischem Grundwissen nachholen. Dabei werden wir uns näher mit dem großen Krieg des 20. Jahrhunderts beschäftigen. Am 31. Juli 1914 war in der Badischen Zeitung folgendes zu lesen: 

Kriegsbedingte Unfreiheit

„Bekanntmachung“

Seine Majestät der Deutsche Kaiser hat aufgrund des Art. 68 der Reichsverfassung vom 16. April 1871 das Gebiet des Deutschen Reiches in den Kriegszustand versetzt. Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Mit der Bekanntmachung der Erklärung des Kriegszustandes geht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die vollziehende Gewalt innerhalb des Bezirks des XIV. Armeekorps auf mich und die mir unterstellten Militär- Befehlshaber über; ….
Karlsruhe der 31. Juli 1914
Der kommandierende General des XIV. Armeekorps 


Die Reichsverfassung Art. 68 bestimmt folgendes: 14

Der Kaiser kann, wenn die öffentliche Sicherheit in dem Bundesgebiete bedroht ist, einen jeden Theil desselben in Kriegszustand erklären. Bis zum Erlaß eines die Voraussetzungen, die Form der Verkündigung und die Wirkungen einer solchen Erklärung regelnden Reichsgesetzes gelten dafür die Vorschriften des Preußischen Gesetzes vom 4. Juni 1851“ 

Dieses „Preußische Gesetz“ wurde im Zuge der Märzrevolution verabschiedet, um im Falle eines Krieges, bestimmte der 1850 in der preuß. Verfassung garantierten Grundrechte einzuschränken. Es handelt sich dabei um das sogenannte Gesetz über den Belagerungszustand 15, welches durch Art. 68 der Reichsverfassung zu einem Reichsgesetz wurde, also für das gesamte Bundesgebiet gültig wurde, mit Ausnahme des Königreich Bayerns. 

In diesem Gesetz über den Belagerungszustand ist folgendes zu lesen: 

§ 5. „Wird bei Erklärung des Belagerungszustandes für erforderlich erachtet, die Artikel 5, 6, 7, 27, 28, 29, 30 und 36 der Verfassungsurkunde, oder einzelne derselben, zeit- und distriktweise außer Kraft zu setzen, so müssen die Bestimmungen darüber ausdrücklich in die Bekanntmachung über die Erklärung des Belagerungszustandes aufgenommen oder in einer besonderen, unter der nämlichen Form (§ 3) bekannt zu machenden Verordnung verkündet werden. Die Suspension der erwähnten Artikel oder eines derselben ist nur für den Bezirk zulässig, der in Belagerungszustand erklärt ist und nur für die Dauer des Belagerungszustandes.“ 

Die suspendierten Artikel sind im Anhang komplett wiedergegeben, hier eine Kurzfassung der suspendierten Artikel: 

Art. 5 Freiheit der Person
Art. 6 Unverletzlichkeit der Wohnung
Art. 7 Sondergerichte
Art. 27 Meinungsfreiheit
Art. 28 Sonderstrafrecht
Art. 29 Versammlungsrecht
Art. 30 Vereinigungsrecht
Art. 36 Gesetzgebundenheit der Bewaffneten Macht 

Für die Aufhebung des Belagerungszustandes bedarf es der einfachen Verordnung durch den König von Preußen und Deutschen Kaiser, wie es auch 1871 geschehen ist. Da solch eine Verordnung noch nicht erfolgt ist, ist der Belagerungszustand im Deutschen Reich nach wie vor gültig. Geradezu lächerlich wirken unter diesem Aspekt die „Hygienedemos“, welche für ihr „Grundgesetz“ demonstrieren. 

Dazu sei gesagt: Die in Art. 1-20 sogenannten „Grundrechte“ sind aufgrund des fehlenden staatlichen Characters der Bundesrepublik (bis 1990) und der Verwaltung „Deutschland“ (ab 1990) niemals Rechte gewesen, sondern stets Privilegien, welche von der Verwaltung gegeben werden können, aber niemals bindend sind und ohne Rechtfertigung wieder entzogen werden können, so wie wir es wirksam seit März 2020 verschärft erleben. Es wäre eine Überlegung wert, daß die Verwaltung einfach die Rolle der Militär-Befehlshaber von 1914-1918 übernommen hat, nur daß ihr jegliche staatliche Legitimität fehlt.

Unfreiheit, Zensur und POLIZEI®-Gewalt (Wortmarke Polizei) sind heute allerorts spürbar, was sämtliche Glauben an „das Grundgesetz“ eigentlich vernichtend schlagen müsste. Wenn Deutschland® eine wirkliche Verfassung hätte, dann könnte dieselbe nicht im Handumdrehen in ihrer Wirkung vernichtet werden, wie es heute der Fall ist. Daran erkennt man, daß Deutschland® kein Staat sein kann.

Selbiges gilt auch für andere „Staaten“, welche sich im Handelsrecht befinden. War die Lynchung von Ludwig XVI. 1793 oder die der russischen Zarenfamilie 1918 rechtmäßig? Nein? Wer sind dann die rechtmäßigen Staatsoberhäupter von Frankreich und Rußland?

Eigentlich können wir dankbar sein, daß 2020 die geltenden Privilegien eingeschränkt wurden, denn das hat schon vielen Menschen die Augen geöffnet, welche noch im Halbschlaf umher taumeln und rufen „Wir wollen unser Grundgesetz zurück!“ indirekt aber sagen sie: „Wir wollen unsere alte Bundesrepublik wiederhaben“. 

All jenen sei gesagt:

Die Bundesrepublik ist eine in Kriegszeiten eingesetzte Verwaltung der Besatzer. Im Auftrag der Alliierten haben sie für Ordnung zu sorgen und die gültigen Gesetze (alles vor 1919) einzuhalten. Daher gilt: 

„Wer seine Rechte nicht kennt, der hat keine.“ 

und 

Wer sich auf gültiges Recht beruft, gewinnt.

Die wichtigsten Grundrechte jedoch, werden erst wieder gültig, sobald der Kriegszustand beendet ist. Damit treten auch alle Verordnungen außer Kraft. Wie die Aufhebung des Kriegszustandes aussieht, kann hier 16 nachgelesen werden. 

Wie der Kriegszustand beendet wird, steht in Art. 11 der Reichsverfassung 17

Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reichs Krieg zu erklären und Frieden zu schließen(…)“ 

Wie wir sehen, braucht es also den König von Preußen und Deutschen Kaiser, um Frieden zu schließen, denn niemand sonst ist dazu berechtigt. Das ist heute Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit Georg Friedrich von Preußen: Doch unser Kaiser kann nicht wirken und seine Pflicht nicht erfüllen, solange wir unsere Pflicht nicht erfüllt haben. Das Volk muss den Nachkommen des fortgejagten Wilhelm II. wieder als rechtmäßigen Souverän anerkennen. Dafür wäre es dienlich, das Reich schrittweise kennenlernen und schließlich wieder in Betrieb zu nehmen. 

Ohne diesen Schritt wird es nicht erneut zur Rechtsstaatlichkeit kommen. Die Vorfahren dieses Mannes hatten niemals davon abgesehen, ihre Pflicht zu erfüllen, so habe ich auch an ihm keinen Zweifel, daß er im entscheidenden Moment seine Pflicht tun wird, denn es kann kein Recht auf Erden geben, solange es keine Pflichten gibt. 



Wer aktiv mitwirken möchte, das Reich wieder aufzubauen, der sei hiermit auf den Telegramkanal von Bismarcks Erben und folgende zwei Videos hingewiesen, in welchen auch hier beschriebene Problematik genauer und stichhaltiger erörtert werden:   


https://t.me/BismarcksErben_Org



Wer bin ich – DEUTSCH oder Deutscher? video



Wie die deutsche Frage geklärt wird. video 



Die suspendierten Artikel der preußischen Verfassungsurkunde 

Art. 5. Die persönliche Freiheit ist gewährleistet. Die Bedingungen und Formen, unter welchen eine Beschränkung derselben, insbesondere eine Verhaftung zulässig ist, werden durch das Gesetz bestimmt. 

—> Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit vom 12. Februar 1850 

Art. 6. Die Wohnung ist unverletzlich. Das Eindringen in dieselbe und Haussuchungen, so wie die Beschlagnahme von Briefen und Papieren sind nur in den gesetzlich bestimmten Fällen und Formen gestattet. 

Art. 7. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. Ausnahmegerichte und außerordentliche Kommissionen sind unstatthaft. 

Art. 27. Jeder Preuße hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern. Die Censur darf nicht eingeführt werden; jede andere Beschränkung der Preßfreiheit nur im Wege der Gesetzgebung. 

Zu den Art. 27 und 28 das Gesetz über die Presse vom 12. Mai 1851

Art. 28. Vergehen, welche durch Wort, Schrift, Druck oder bildliche Darstellung begangen  werden, sind nach den allgemeinen Strafgesetzen zu bestrafen. 

Art. 29. Alle Preußen sind berechtigt, sich ohne vorgängige obrigkeitliche Erlaubniß friedlich und ohne Waffen in geschlossenen Räumen zu versammeln. Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf Versammlungen unter freiem Himmel, welche auch in Bezug auf vorgängige obrigkeitliche Erlaubniß der Verfügung des Gesetzes unterworfen sind. 

Zu den Art. 29 und 30 die Verordnung über die Verhütung eines die gesetzliche Freiheit und Ordnung gefährdenden Mißbrauchs des Versammlungs- und Vereinigungsrechts vom 11. März 1850. 

Art. 30. Alle Preußen haben das Recht, sich zu solchen Zwecken, welche den Strafgesetzen nicht zuwiderlaufen, in Gesellschaften zu vereinigen. Das Gesetz regelt, insbesondere zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, die Ausübung des in diesem und in dem vorstehenden Artikel 29 gewährleisteten Rechts. Politische Vereine können Beschränkungen und vorübergehenden Verboten im Wege der Gesetzgebung unterworfen, werden. 

Art. 36. Die bewaffnete Macht kann zur Unterdrückung innerer Unruhen und zur Ausführung der Gesetze nur in den vom Gesetze bestimmten Fällen und Formen und auf Requisition der Civilbehörde verwendet werden. In letzterer Beziehung hat das Gesetz die Ausnahmen zu bestimmen. 




Quellen:

  1. Status Quo der deutschen Nation
  2. Sunzi: „Die Kunst des Krieges“
  3. Expresszeitung Ausgabe 31 – Hinter der Maske des Friedens – die hybride Kriegsführung 
  4. Regeln des Krieges. Humanitäres Völkerrecht
  5. Corona Auswirkungen auf die Erotik Branche
  6. What is porn addiction
  7. Pornographie – eine weitere koschere Ablenkung
  8. Manfred Spitzer – „Die Smartphone-Epidemie“
  9. Expresszeitung Ausgabe 31 – Hinter der Maske des Friedens – die hybride Kriegsführung
  10. Nachzulesen im Museum Haus Dorn in den Niederlanden
  11. Das Kaiserreich in Zahlen
  12. Carl Schmitt: „Der Begriff des Politischen“ – 9. korrigierte Auflage, Seite 11
  13. Haager Landkriegsordnung
  14. Reichsverfassungsurkunde
  15. Gesetz über den Belagerungszustand
  16. WIKIPEDIA Aufhebung des Kriegszustandes
  17. Reichsverfassungsurkunde

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