Offenkundig rechtsfreier Raum in Überlingen am Bodensee

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Erneute Anfrage an das Regierungspräsidium Tübingen

Nachdem bisher kein Entscheid auf seine Beschwerde Ende Mai 2020 [sic] erfolgte, 1 fragt der Überlinger RA Faupel erneut im Regierungspräsidium Tübingen nach.

Es zeigt sich, dass die Sperrung von dem Gemeinwohl gewidmeten Ufern in Überlingen, die mit massiven Stahlgittern und Zäunen abgeriegelt 2 sind, im rechtsfreien Raum inszeniert wird.


Schreiben an RP Tübingen vom 17. Juli 2020


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  1. s.a. Schriftverkehr RA Faupel mit der Gemeinde Überlingen und dem RP Tübingen
  2. s.a. Raub der Gemütlichkeit, Glosse