„Vorsätzlich falsche Tatsachenbehauptung“…

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… getätigt von Prof. Drosten, Charité und Lothar H. Wieler, Tierarzt und Präsident des Robert Koch Institutes auf Grund schuldhaft fehlerhaftem Verhaltens. Diese werden als wesentlich verantwortlich für den Panik lockdown im Rahmen der „Corona Pandemie“ festgestellt.


Der Anwalt Dr. Rainer Fuellmich erklärt warum das so ist und wie ein Klageweg dagegen möglich ist.


Ein Kommentar

  1. Verstehe ich Sie richtig, sehr geschätzter Herr Dr. Fuellmich, dass Herr Drostens Coronatest etwa mit folgendem Vergleich zu veranschaulichen wäre:
    In einem Wassertopf hat es Körner: rote, gelbe, grüne, blaue und schwarze. Die schwarzen sind giftig. Nun schöpft Drosten mit einem selbstgemachten Sieb (an einem Tag) 259 Körner aus dem Wasser und gibt bekannt, er hätte 259 giftige Körner gefischt…

    🙂