der Garant solider öffentlicher Haushalte.
Der nachhaltige Verkehrssünder ist ein Garant für den soliden Haushalt einer Gebietskörperschaft, der die Bußgelder aus Verkehrsordnungs-widrigkeiten zuströmen, also in der Regel den Gemeinden.
Aus dieser Perspektive ist also seitens der fiskalischen Hand alles zu vermeiden, was die Regelverstoß-Treue der Verkehrsteilnehmer behindern oder gar vereiteln würde. Deshalb bildet sich eine kluge, gemeindliche Verkehrspolitik in der moderaten Beschilderung des öffentlichen Verkehrsraumes ab. Zuviel Verkehrszeichen wären pekuniär kontra-produktiv. Denn der homo traficus peccans könnte ja dann gemahnt und erinnert werden, dass er sich auf bußgeldbewehrten Abwegen mit seinem Kfz. befindet. Der damit verbundene Schwund der Bußgelder ist äquivalent dem Neigungswinkel obrigkeitlicher Mund-winkel.
Gewisse nachhaltige Regelverstöße im Rahmen von Ordnungswidrig-keiten sind also für die Prosperität einer Gemeinde essentiell. So gesehen, kommt es für die Beurteilung einer Verkehrsordnungswidrigkeit nicht auf die konkrete Situation, auf die Evidenz vor Ort an sondern nur auf die abstrakte Aktenlage. Schließlich hätte sich ja, sagen wir, der Parksünder beim örtlichen Baurechtsamt bzw. Katasteramt erkundigen können, ob die von ihm in Beschlag genommene Fläche dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet ist oder nicht. Versäumt er dies, so nimmt er eben in Kauf, auf einem Gehweg zu parken und dafür 55€ Bußgeld zu blechen. Der Ironie sind keine Grenzen gesetzt.
Nach diesen Ausführungen, die empirisch belegt werden können, hat die kommunalpolitische Verkehrspolitik schon längst, jedenfalls faktisch einen Paradigmenwechsel vorgenommen: Von der Regelung des Verkehrs zwecks Verhütung von Schaden an Leib und Leben und zum schnelleren, sicheren Fortkommen zur Bewirtschaftung der Verkehrsflächen zwecks Erzielen von fiskalischen Einkünften. Oder anders gesagt: Die Realisierung der technischen Voraussetzung zur Ausübung der Freizügigkeit(Verkehrswege) dient weniger dem entspre-chenden Grundrecht(Art. 11 GG) als der Konsolidierung des Gemeinde-haushaltes durch einen effektiven Vollzugsdienst. Doch dieser ist eben auf ein verlässliches Quantum an Verkehrssündern angewiesen, so wie der Fischer auf einen entsprechenden Fischbesatz im Bodensee. Insofern muss diese Population mit einer Lockströmung animiert werden, ins Netz zu gehen, z.B. scheinbare Verkehrsflächen(zwecks Parken) zu benutzen, die jedoch zu diesem Zweck nicht gewidmet sind.
Die Fallen der StVO sind unergründlich!
Auf einem anderen Blatt steht hingegen, ob eine solche Politik das grundsätzlich rechtstreue Verhältnis des Bürgers zur Obrigkeit beein-trächtig. Viele Menschen, die aus anderen Ländern bei uns Zuflucht suchen, sehen gemäß ihrer Geschichte und Kultur im Staat einen Feind und verhalten sich dementsprechend.
Der hoheitlich narzisstische Bürokratismus, der sich selbst genügt und die Bürger parasitär schikaniert, vernichtet das Gemeinschaftsleben.
Wehret den Anfängen, auch im Kleinen!
Hinweis
Der vorstehende Kommentar bezieht sich auf einen Artikel im Südkurier vom 19.01.2022. Dort wird geschildert, wie die Stadt Überlingen im Bereich des ehemaligen Bus-Wendeplatzes beim Westbahnhof Knöllchen an Kfz-Fahrer verteilt, die angeblich da auf einem Gehweg rechtswidrig parken. Der optische Eindruck bietet aber keinen Weg sondern einen Platz, zu dem abgesenkte Bordsteine die Zufahrt ermöglichen. Irgendwelche Halte- bzw. Parkverbotsschilder fehlen. 55€ verlangt die Stadt für diesen Spaß! Die Betroffenen Verkehrsteilnehmer fühlen sich getäuscht und abgezockt! Die Stadt weist die Vorwürfe zurück und spricht von einer klaren Rechtslage. Das Aufstellen von Verkehrsschildern sei nicht notwendig. Das nennt man bürgerfreundliche Verwaltung!