„2G Regel“ in Baden Württemberg gekippt.
Geklagt hatte eine Frau aus dem Ortenaukreis, die ein Geschäft für Schreibwaren betreibt. Sie monierte, dass Schreibwarenläden anders als Blumengeschäfte nicht zur Grundversorgung gerechnet werden.
Herzliche Gratulation der Schreibfeder Hüterin!
Ergo
„Wer schreibt, der bleibt“
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