Anwalt oder Kannwalt?!?

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Was manchen Künstler bei der Betrachtung seiner Kollegen nicht nur straucheln, sondern auch verzweifeln läßt um schließlich im Ausruf zu gipfeln: „Nicht Kunst mach ich fortan, sondern Kannst„, entspricht in der Jurisprudenz jenem Umstand, dass sprechende Anwälte, ohne eigentlich zu wollen, eine Art von Prosa multipolarer Welten und künstlicher Intelligenz erzeugen. Dass diese noch von Paragraphen umgeistert sind, ist denn auch das Kainsmal einer am Untergang entlang schrammenden Kulturepoche.

Glosse inkl. Kurzgutachten,
Replik auf Anwaltsschreiben


Einleitung
Dr. Helmut Katz, Mecklenburg Vorpommern


Der Vorgang

Im jüdischen bedeutet ‚ot, אות, „Zeichen“, jener Vorgang den die vermutete höhere Instanz der Torah dem Kajin zum Signum machte. Bekanntlich erschlug dieser zuvor seinen Bruder Abel. Damit dieser aber aus Rachegründen nicht selbst gemetzelt würde, verpasste der Herr Gott dem armen Teufel eine Art Schutzzeichen, welches ihm ermöglichen sollte sein Dasein im „Gor“ einer törichten Tat weiter fristen zu können. „Gor“, also die Gegenerde des antiken griechischen Philosophen Philolaos, eine Art Parallelwelt des Da-Seins, mag sich ähnlich verhalten haben, wie die Tat des Kain gegenüber seinem Bruder Abel. Nicht nur in der Science Fiction Literatur ist das polare Denken in diesem Sinne weit verbreitet, sondern schon viel früher war es wohl eine Art Blaupause für archaische Rituale und schließlich eine etwas linkische Einmischung von JHWH יהוה, dem alttestamentarischen Jachweh selbst. Zur allgemeinen Unbehaustheit und beständigem Vertrieben werden von Existenzen.

Seitdem haben wir es auf der richtigen Erde mit dem Dauerzwist zwischen Menschen zu tun, die der Vielgötterei weitgehend entledigt, nun ihr jeweiliges Dilemma unter sich ausmachen müssen, ohne einen Rückgriff und die Verteilung der Auseinandersetzung auf den ein- oder anderen Gott übertragen zu können. Dafür hat man in der „modernen Welt“ die Advocaten erfunden, um Streit im Allgemeinen zu professionalisieren und die Streithähne zur Sache zu erklären. Den so entmündigten Ärgernisträgern wurde der eigene Handlungsspielraum entzogen, so dass auch hier das geflügelte Wort greift: „Wer nicht handelt, wird behandelt“. Die dann zu diesem Schlamassel Hinzugerufenen, die Ad vocati die in einem König Friedrich Wilhelm I. zugeschriebenen Zitat als „Spitzbuben“ bezeichnet werden, sind fortan im Geschäft des Zank mit dabei. s.a.



In diesem Dilemma der Entgötterung ist schließlich der „gemeine“ Mensch zu einer Art Prototyp des biblischen Kain degeneriert worden. Oft hochverschuldet wandelt er in der Regel scheinbar schuldlos dahin und stolpert von einem ins nächste Desaster. Zur Freude der Gesellschaft der schwarzen Mäntel.

In Zeiten in denen Kinder eher die Fallzahlen und R-Werte eines unbekannten wie unbestimmten Irgendetwas zu deklinieren beginnen, als denn einen gesunden Menschenverstand zu entwickeln, sprosst nun in Hochzeiten des unsichtbaren Feindes im gleichen Maße die Obsession der Beweisbarkeit von Bewiesenem und der Offenlegung von Offenkundigem zu einer ganz speziellen Form von Hybris. Der Rechtsstaat und deren Agenten führen sich selbst ad absurdum, indem sie das Unbewiesene zum Offenkundigen erklären und ihre Endstation als Tauchstation inszenieren. Stimmiges gilt fortan nicht mehr. Dafür wird ein x-beliebiges Narrativ mit Heeren von Paragraphen dem natursachverständigen Menschen untergejubelt, dem Recht quasi gleich gesetzt und erzeugt somit eine – „Gor“ Welt – jedmöglicher Tat. Dass allerdings Welt und Gegenwelt durchaus unterschiedlicher Betrachtung zugänglich sind, zeigt folgendes Kurzgutachten einer internationalen Fachsozietät in Erwiderung eines Schreibens im Auftrag einer Gebietskörperschaft oder Verwaltungseinheit. Früher einmal Gemeinde genannt.

Kurzgutachten der Sozietät Kannwalt

vorab per telefax

Sehr geehrter Kollege,
Sehr geehrte Damen und Herren

der von Ihnen mit Schreiben vom 11. August 2020 (s.a. Anhang, folgend) nahegelegte Ansatz der Strafbarkeit einer freien künstlerischen Publikation auf einem Portal für Kunst und Zeitgeschichte

la zone de mémoire, art project
zeitgeschichtliche Chronik
according to „Mensagem“ by Fernando Pessoa

wird zurück gewiesen.

Gründe:
Es wird von einem
„überragenden öffentlichen Interesse“ ausgegangen.

Nach § 201 – Strafgesetzbuch ist eine dort nicht näher spezifizierte Handlung „nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.“

Der recht unbestimmte Begriff „Öffentliches Interesse“ meint auch, dass „Belange des Gemeinwohls“ tangiert sind und diese meist über Partikularinteressen stehen. Deswegen ist nicht davon auszugehen, dass ein audio Mitschnitt von spezifischen Wellengeräuschen am Strand zu Sipplingen während eines freien Spazierganges und Strandgut Sammelns und das zeitgleich sich ereignende Gespräch strafbar sein sollen. Es werden auf der zufällig zu Stande gekommenen Gesprächs Dokumentation keine Namen genannt, keine Beleidigungen ausgesprochen oder anderweitige rechtswidrige Handlungen vorgenommen. Diese ist als „phonemisches Fortspinnen“ von Wellengeräuschaufnahmen zu verstehen, die ein Künstler dem Sammeln (im Übrigen auch von nicht entsorgtem Plastikmüll) akustisch beistellte.

Die Audio Information scheint indes technisch verfremdet zu sein. Ein Redner scheint sogar Anteil zu nehmen an der Arbeit eines anderen Menschen, entwickelt Verständnis und macht sogar organisatorische Verbesserungsvorschläge betr. einer temporären Strandsperrung. Äußert sich also durchaus im Sinne eines Auftrages eines Gesprächsteilnehmers um diesem möglicherweise die Arbeit zu erleichtern.

Wie auf der Aufnahme zu hören ist, war sich eine Person auch scheinbar gar nicht bewußt dass sie angeblich unbefugt ein zu diesem Zeitpunkt irgendwie gesperrtes Gelände betreten hätte. Es stellte sich heraus, dass ein Gebiet auch gar nicht umfassend gesperrt war. Zum gleichen Zeitraum waren wohl eine Reihe weiterer Menschen vor Ort. Sowohl konnte vom See her der Strand durchgängig betreten werden, als auch über einen Spaziergang am Strand selbst. Weder war zu dem Zeitpunkt Wasserpolizei zur Verhinderung einer Anlandung noch spezifische Kräfte unterwegs die einen freien Spaziergang verhindert hätten. Zwar ist bekannt, dass jährlich zu ähnlichen Zeiträumen die KSK im dortigen Seegelände probt und sogar militärisches Fallschirmspringen beobachtet wurde, jedoch scheint zu dem Zeitpunkt des Gespräches eine Sicherung des Strandabschnittes durch Spezialkräfte nicht stattgefunden zu haben. Auch wurden verschieden schwere Helikopter im dortigen Bereich, möglicherweise ohne Hoheitskennzeichen beobachtet, aber auch die scheinen in keiner Weise eingegriffen zu haben. Der Feind muß also noch unsichtbar sein…

Bei korrekter Sperrung und deren korrekten Durchführung, hätte ein solches informelles Gespräch zwischen zwei Menschen und dessen zufälligen Aufnahme also gar nicht stattfinden können. Mithin wurde der Künstler in seiner Arbeit unterbrochen, vielleicht sogar gestört. Weswegen sich auch die Frage stellt, ob nicht mangels wirksamer und sinnvoller Anweisung und Präsenz von genug Ordnungskräften oder gegebenenfalls Spezialkräften, dieses nun inkriminierte Gespräch überhaupt erst ermöglicht wurde. Insofern ein Vorwurf von Strafwürdigkeit entstehen konnte, der in der Verantwortung von Verwaltung/Behörde selbst stehen könnte.

Dass ein „überragendes öffentliches Interesse“ besteht wird auch durch nachhaltige diverse Zeitungsberichte, Leserbriefeingaben, diverse Proteste und schließlich der Rücknahme umstrittener Entscheidungen auf Anordnung übergeordneter Behörde aufgezeigt. Dem Belange des Gemeinwohls und des öffentlichen Interesses wurde mit der Aufhebung einer Sperrung anscheinend Rechnung getragen.

Da die Entscheidung der Strandsperrung des BGM von Sipplingen zurückgenommen werden mußte, ist diese zufällige und völlig unbeabsichtigte audio Dokumentation nun obsolet, da ja der Zustand einer möglicherweise nicht korrekten Sperrung (wie oben dargelegt) bereits während der Sperrung selbst gegeben war, mithin ein unvollständiger Akt, der offensichtlich ungenügend war, angekündigte Maßnahmen zu vollstrecken. Es ist also nicht dem Künstler zu zu rechnen dass ein Gespräch während seiner akustisch haptischen Arbeit überhaupt entstand, in welchem sogar die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen an sich bzw. möglicher Alternativen im Wohlwollen beider Teilnehmer spontan erörtert wurde.

mit vorzüglicher Hochachtung

Sozietät KANNWALT 

Fürst Raimund Frederick Kranzler & Collegen, Lichtenstein
Carl August Freiherr zu Honegger, Fassbinder, Goldschmied & Kollegen

Anwälte für See- und Handelsrecht, öffentliches Interesse, internationale Beziehung, Haager Landkriegsordnung, beeidigte Sachverständige für Annexion, Okkupation und Segregation bei der UNO


Schreiben eines Anwalt