Zur aktuellen Lage an nordwestlichen Bodenseeufern
Seit nunmehr 2 1/2 Monaten versucht ein ortsansässiger Anwalt mit wiederholten Anschreiben und rechtlicher Expertise, Antwort beim Regierungspräsidium Tübingen auf die Frage zu bekommen, ob es eine Umwidmung bestimmter seenaher Gelände in Überlingen VOR der Nutzung für die Landesgartenschau gegeben habe. Bisher steht diese Antwort aus.
Verschärft wird dieses Anliegen durch weitere Schließungen von Strandabschnitten in Überlingens Nachbargemeinden im Rahmen von Verordnungen und Erlassen, die im einzelnen weder überprüfbar sind, geschweige denn auf solidem wissenschaftlichem, rechtlichem und dokumentarischem Boden zu stehen scheinen. Dieses wiederum erhöht den Druck auf die Entscheidungsträger in Überlingen selbst, die kolportiert durch allgemeine Presse, ein Klima der Angst und Bestrafung gegenüber jenen Menschen verbreiten, die ihr Recht auf freien Seezugang, insbesondere in der aktuell angespannten Lage einfordern.
Geht der „Finger des Bodensee“und insbesondere Überlingen als Vorreiter, in die Geschichte des „home-swimmings“ ein?!?
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