Rechtsstaat am Ende

Print Friendly, PDF & Email

OFFENER BRIEF


Herrn 
Oberstaatsanwalt Ralph Knispel
c/o Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstr. 91
10559 Berlin


Beitragsbild Netzfund
Autor unbekannt, bearbeitet


Betr.: Ihr Buch „Rechtsstaat am Ende“

Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt,

die Medien stellen Ihr dieser Tage erschienenes Buch mit dem  Titel „Rechtsstaat am Ende“ vor. 

Bevor ich zum Inhalt Ihres Werkes komme, sei erst einmal richtiggestellt, daß erstens die BRD kein Staat ist, kein Staat sein kann, da das Deutsche Reich nach wie vor besteht, genauer: das Territorium, dem die Siegermächte von 1945 den Namen „BRD“ gaben, ist ein Teil des nach wie vor völkerrechtlich existenten Deutschen Reiches; 1 zweitens konnte sich das Provisorium BRD noch nie, seit seiner Etablierung 1949, mit den Attributen eines „Rechtsstaates“ schmücken, da ihm die Siegermächte von Anfang an nur die Rolle einer willfährigen auszuplündernden Kolonie zugewiesen hatten (kein Friedensvertrag, UN-Feindstaatenklauseln Art. 53 und 107 etc.). 2

Nun zum Inhalt Ihres Buches. Sie bescheinigen Ihrem angeblichen Staat BRD völlig zu Recht „katastrophale Zustände in der deutschen Justiz“, sodaß er seine Aufgabe, „die innere Sicherheit zu wahren“, nicht mehr erfüllen kann. Nach Wiedergabe Ihrer Klage durch einen dpa-Artikel seien Ermittlungsverfahren komplizierter geworden. Seit 2010 habe deren Dauer um 20 Prozent zugenommen – mit dem Ergebnis, daß Prozesse verschleppt werden oder wegen Überlänge Strafrabatte fällig werden. Oberlandesgerichte (in Berlin das Kammergericht) haben demnach 2019 wegen zu langer U-Haft 69 teils schwerster Verbrechen Verdächtige wieder auf freien Fuß gesetzt.“ 3 Über Jahrzehnte hinweg seien Polizei und Justiz „kaputtgespart“ worden, sodaß es an qualifiziertem Personal und moderner Computertechnik mangelt. „Deutsche Staatsanwaltschaften schlossen laut Buch 2019 fast fünf Millionen Verfahren ab – doch fast 57 Prozent davon endeten nicht mit einer Anklage , sondern Einstellung, obwohl bei 28 Prozent der eingestellten Ermittlungen Verdächtige bekannt waren. In Berlin könnten sich 55 Prozent der Kriminellen darauf verlassen, nicht belangt zu werden (…). Die Hauptstadt habe bundesweit den Spitzenplatz bei der Anzahl der registrierten Straftaten pro 100.000 Einwohner (2019: 14086) und zugleich die niedrigste Aufklärungsquote (2019: 44,7 Prozent). 4

Zudem fehle es an geschultem Personal. Die Alltagskriminalität habe so gut wie freie Bahn: „Ein Einbrecher kann zu 97,4 Prozent davon ausgehen, ungestraft auf freiem Fuß zu bleiben.“ Außerdem ist allgemein bekannt, daß die organisierte Kriminalität in den Großstädten normaler Alltag, die Al Capones in der BRD längst heimisch geworden sind. Allein in Berlin führen ca. zwanzig Großfamilien, sogenannte Clans, meist Araber, das Zepter.

Kein Zweifel, Herr Oberstaatsanwalt, Ihre Klagen sind mehr als berechtigt und bringen den Skandal auf den Punkt. Doch die Hinweise auf diese skandalösen Zustände beschreiben leider nur die Symptome und die vordergründigen Ursachen, nichtaber die wahren Ursachen.  

Eingeläutet wurde der Niedergang der BRD-Justiz durch die Etablierung einer politischen Holocaust-Justiz, und zwar bereits bei der Gründung der BRD 1949; eine Etablierung, die uns Deutsche, auch und vor allem de jure (!), als Menschen 2. Klasse behandelt. So wurde – um nur zwei gravierende Beispiele zu nennen – sofort nach Kriegsende eine Amnestie für die Kriegsgegner erlassen,  gleichzeitig aber die von den Siegermächten eingeleitete grausame Verfolgung von selbst unhaltbaren Anschuldigungen angeblicher deutscher „Verbrechen“ 5 von der BRD übernommen, um sie für alle Ewigkeit weiterzuführen; die Meinungsfreiheit, als eines der höchsten gottgegebenen Güter, wurde durch das totalitäre Sondergesetz § 130 StGB 6 zulasten Deutschlands und der deutschen Menschen frevelhaft beseitigt. 

Diese einseitige Fesselung und Knebelung erfuhr ihren (vorläufigen) Höhepunkt durch die Causa Demjanjuk. 7 Da angebliche Straftäter der ehemaligen deutschen Konzentrationslager für die Justiz nicht mehr greifbar waren, die Holocaust-Industrie 8 aber ohne zur Schau gestellte „Nazi-Unholde“ nicht auskommt, ging die BRD-Justiz dazu über, alle noch lebenden Menschen, die einst in deutschen KL Dienst getan hatten – und seien es unschuldige Sanitäter oder Schreibkräfte – als „Täter“, die Beihilfe zum Massenmord geleistet hätten, umzuwidmen. Das war eine Zäsur in der abendländischen Rechtsprechung, genauer: ein bis dato beispielloser Rechtsbruch, denn damit wurde der eherne Rechtsgrundsatz, nämlich daß nur persönliches Verschulden eine Straftat sein kann, aufgehoben und durch eine erweiterte Sippenhaftung ersetzt. Hinzu kommt, daß die seit Demjanjuk immer wieder zu Unrecht verurteilten Greise bzw. Greisinnen nahezu hundert Jahre alt sind. Das ist niederträchtiges, alttestamentarisch hassendes, nicht aber zivilisatorisches und menschenwürdiges Verhalten.

Diese Schande der BRD-Justiz, Herr Oberstaatsanwalt, kann selbst ein Laie und Blinder nicht übersehen. Wo blieb der Aufschrei der Juristen angesichts dieses himmelschreienden Unrechts? Er blieb nicht nur aus, sondern das Unrecht wurde einfach akzeptiert und wird seitdem dienstbeflissen verübt, zynischerweise im Namen des Gesetzes.

Aber nicht nur um Greise aus einer anderen Zeit eifrig zu verfolgen, bringt die vor tatsächlichen Verbrechern doch schon längst kapitulierende BRD-Justiz noch genug Energie auf, sondern auch, um kritische Zweifler, welche die vielen Ungereimtheiten und Widersprüche der Geschichtsschreibung jener Zeitspanne hinterfragen, zu kriminalisieren und anzuklagen. Und siehe da! Jetzt steht plötzlich genug justiziables Personal zur Verfügung, geschultes und ungeschultes. Denn wenn z. B.  ein Staatsanwalt und eine Richterin am Amtsgericht D. bereits das Kürzel KL (die korrekte Abkürzung für „Konzentrationslager“) als „Verharmlosung des Leides der Opfer“ werten, dann fragt man sich als Betroffener freilich verdutzt, ob man es hier mit ungeschulten Juristen zu tun hat, oder aber mit solchen, die vor Verfolgungssucht den Überblick verloren haben und nicht mehr wissen, was für merkwürdige Purzelbäume sie noch schlagen sollen. Die Chancen eines Angeklagten in den Händen solcher Staatsanwälte und Richter sind gleich Null. Immerhin weiß ich jetzt die Bedeutung des Symbols – die Göttin Justitia mit verbundenen Augen – richtig einzuschätzen: Meistens ist sie blind für die Wahrheit, in der BRD allemal.

Die zweite Hauptursache der verlorengegangenen Rechtspflege begann mit dem Jahre 2015, als die von der Mauermörderpartei SED geschulte Angela Merkel die Grenzen für den globalistischen Okkupanten-Tsunami öffnete und somit millionenfach das Grundgesetz Art. 16a brach! Damit hat diese Dame mit Anhang die von Ihnen beklagten Zustände, vor allem die international organisierte Kriminalität, einschließlich terroristischer Anschläge und Morde, erst im großen Stil importiert und entscheidend gefördert. Wo waren da die Gesetzeshüter, die Staatsanwälte, um dieser Rechtsbrecherin und Schlepperkönigin Einhalt zu gebieten? Sie haben ja Recht, Herr Knispel, die Ohnmacht der Justiz gegen die übermächtigen organisierten Berufsbanden zu beklagen, aber der Haupttäter und eigentliche Verursacher ist nun einmal das politisch organisierte Kartell Merkel & Co. Da stellt sich zwangsläufig die Frage: Welcher Staatsanwalt, der noch mit einem Gewissen sowie mit einem gesunden Gerechtigkeits- und Realitätssinn gesegnet ist, kann sich diesem rechtsbrechenden BRD-System noch weisungsgebunden fühlen?

Zusammenfassend kann gesagt werden: der BRD-Strafjustiz wurde 1949 die Hauptaufgabe zugewiesen, die politische Entrechtung Deutschlands für alle Zeiten „rechtlich“ zu garantieren. 9 Ja, selbst wenn die geplante Auflösung der deutschen Nation in einem europäischen ethnischen Völkerbrei zustande käme, so wird „das Deutsche“ zum Zwecke der weiteren Ausplünderung weiterhin Bestand haben. Die Bekämpfung der Kriminalität war, ist und wird von untergeordneter Bedeutung bleiben, gemäß der ohnehin nachhaltig gestörten Sicht von Täter- und Opferrolle seitens der „westlichen“ Welt. Daher werden Ihre Proteste, Herr Oberstaatsanwalt, leider kein Gehör bei den Verantwortlichen finden.    

Wenngleich ich mir auch erlaubte, Ihnen mit diesem offenen Brief aufzuzeigen, daß Staatsanwaltschaften und Richter einen sehr großen Anteil Mitschuld am endgültigen Niedergang der BRD-Justiz tragen, so möchte ich Ihnen abschließend gleichwohl versichern, daß wir Deutsche Juristen zu schätzen wissen, die noch nicht zu bloßen Ja-Sagern geworden sind, sondern sich einen einigermaßen realistischen und somit kritischen Blick für das katastrophale Treiben der BRD-Gerichtsbarkeit bewahrt haben.

Mit freundlichen Grüßen
gez. R. Heuschneider


Originalbeitrag in HEUREIN
mit freundlicher Genehmigung des Autors




Weiterführende Informationen:
„Überleitungsvertrag“ 10
Rechtsgutachten 11
Ausführung 12

Presse zum Buch „Rechtsstaat am Ende“
FOCUS online
JUNGE FREIHEIT
t-online


Fußnoten:
3, 4, 5, R.Heuschneider
1, 2, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, klarschicht



Anmerkungen:

  1. Orientierungssatz:
    Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“ | Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 (277); 3, 288 (319 f.); 5, 85 (126); 6, 309 (336, 363)), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.  –  Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 (277)). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 (362 f., 367))
  2. s.a. METAPEDIA Feindstatenklausel // s.a. WIKIPEDIA Feindstaatenklausel
  3. Stern, 28. 2. 2021
  4. Passauer Neue Presse, 1. 3. 2021
  5. 1950 wurde vom Schwurgericht in Stade, unter Vorsitz des Landgerichtsrats Dankert, der ehemalige SS-Oberscharführer Otto Hoppe, die „Bestie von Buchenwald“, wegen mehrfachen Mordes und grausamer Mißhandlungen an KL-Insassen, zu zweimal lebenslänglich Zuchthaus verurteilt. Im Jahre 1966 wurde er freigelassen: Die 130 (hundertunddreißig) meineidigen Belastungszeugen hatten sich vor den Verhandlungen in der Stader Gaststätte „Harburger Hof“ zu ihren Greuellügen abgesprochen. Die 17 Lebensjahre, die dem unschuldig Eingesperrten durch gewissenlos Lügner und eine verantwortungslose BRD-Justiz gestohlen wurden, konnte dem Gequälten niemand mehr zurückgeben. (Quelle: National-Zeitung vom 26. 7. 1996). 
  6. s.a. Strafgesetzbuch (StGB)
  7. s.a. Demjanjuk, John / s.a. Gilad Atzmon: Beihelfer contra Täter
  8. s.a. Norman G. Finkelstein: Die Holocaust-Industrie
  9. s.a. Versteinertes Besatzungsrecht“, S. 7 unten, Rechtsgutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages: „Bei den fortgeltenden Bestimmungen handelt es sich im wesentlichen um sog. „versteinertes Besatzungsrecht“, also Besatzungsrecht, welches bereits bei Abschluß des „Überleitungsvertrages“ keinerlei Disposition durch die deutsche Staatsgewalt unterlag.“
  10. Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen
  11. Überleitungsvertrag und „Feindstaatenklauseln“ im Lichte der völkerrechtlichen Souveränität der Bundesrepublik Deutschland
  12. Dazu die schwammige Formulierung eines Rechtsgutachtens des deutschen Bundestages zum 2+4 Vertrag: „Die Tatsache, dass verschiedene Bestimmungen und Maßnahmen der Besatzungsmächte bestandskräftig sind, führt nicht zu dem Ergebnis, dass die Bundesrepublik Deutschland heute völkerrechtlich nicht vollständig souverän ist.“ „Verschiedene Bestimmungen und Maßnahmen“ betreffen aber wesentlich die „Rechtssprechung“ des Nürnberger IMG nach dem Kriege, woraus sich zum großen Teil unsere heutige Geschichtsschreibung und deren Folgen ergießt. Setzte man an Stelle der vom Wissenschaftlichen Dienst gesetzten Souveränität (der BRD) aber jenes Procedere eines Vasallen Staates wie es aus dem „Notenwechsel“ des 2+4 Vertrages vom 27/28 September 1990 zu schliessen ist, so stellt sich die Frage ob die BRD überhaupt dazu angehalten ist, jenseits ihres Grundgesetzes auch noch anderen fremdbestimmten Regeln und Mächten zu folgen, die nicht offen kommuniziert werden.  Hier wird nämlich klar und deutlich auf die Bindungskraft jenes Artikel 7/1 des Überleitungsvertrages vom Oktober 1954 Bezug genommen um den es eigentlich geht. Artikel 7 (1):

    „Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte (gemeint sind die Siegermächte USA, GB, Frankreich) oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden sind oder später [sic] gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht [sic] rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln.“ Also auch zukünftige Rechtssprechung der drei Mächte. „…Bei den fortgeltenden Bestimmungen handelt es sich im wesentlichen um sog. „versteinertes Besatzungsrecht“, also Besatzungsrecht, welches bereits bei Abschluß des „Überleitungsvertrages“ keinerlei Disposition durch die deutsche Staatsgewalt unterlag…“ Zitat: Gutachten des Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages (Seite 7 unten)

3 Kommentare

  1. Ein guter Artikel. Ein paar Gedanken hierzu:

    Man muss vorsichtig sein, dass der Brief nicht als Ruf nach Systemperfektion, Ausweitung der Befugnisse und Fähigkeiten als Lösung gewertet wird. Sonst kann das gewaltig nach hinten losgehen. Korrupte und Fremdbestimmte Agenten, die geschliffene Werkzeuge der Justiz zur Verfügung haben, könnten im schlimmsten Fall sehr ungemütlich werden. Die zukünftige Entwicklung im Bereich der Datenspeicherung wird eine Regierung irgendwann mit Tools der quasi-„Allwissenheit“ ausstatten. Sie werden errechnen, wann jemand auf die Idee kommen könnte, etwas Böses (gegen das System) zu tun, noch bevor es der Person selbst bewusst ist. Wenn das der Wunsch ist, muss ich sagen, dass ich lieber etwas Kriminalität in Kauf nehme, bis den Leuten, die sich aufgrund einer hoffnungslosen Lage zu kriminellem Handeln gezwungen fühlen anderweitig geholfen wird, sodass man sie hoffentlich irgendwann erst gar nicht wegen einer begangenen Straftat bestrafen muss.

    Zum Grundgesetz möchte ich vorsichtig in den Raum stellen, dass es mir in gewisser Hinsicht ohnehin recht doppelzüngig geschrieben vorkommt. Die Gesetze dort sind zum Teil nichts weiteres als Freiheits-gewähr-beschränkungen.

    Das Problem liegt nicht im Inhalt, sondern bereits in der Struktur der Sätze. Ein strukturell vereinfachtes Beispiel soll dies erläutern:

    „Ich gebe dir ein Recht [Komma] welches durch andere, teils noch nicht definierte Gesetze, eingeschränkt werden kann.“

    Meiner nicht-juristischen Ansicht nach liegt ein Problem im zweiten Teil vor: Wenn die eines Rechtes ist, dann kann es soweit eingeschränkt werden, dass am Ende gar nichts mehr übrig bleibt.

    Zum humorvollen Abschluss das juristische Problem nochmals in metaphorischer Form: Es ist, wie wenn man das Krümelmonster beauftragt, eine Dose mit Keksen zu beschützen, und die Regel aufstellt, dass sich das Krümelmonster selbst nur bei zufällig auftretendem Heißhunger am Inhalt bedienen darf. Und ich glaube, jeder weiß, wie viele Krümel übrig bleiben werden, wenn ihm nur einen Augenblick den Rücken zuwendet wird…

    Der Vergleich mag fatal klingen, aber so ähnlich kommt es mir vor, als stünde es so um unsere Rechte in dieser Keksrepublik.

  2. Ein Teil meines Satzes im obigen Kommentar wurde wohl durch einen über-eifrigen HTML Parser geschluckt, weil ich ihn durch „verbotene“ Sonderzeichen hervorgehobenen hatte…

    Also, hier der zentrale Satz nun MIT den verschluckten Worten….

    …Wenn die MÖGLICHKEIT DER EINSCHRÄNKUNG eines Rechtes UNEINGESCHRÄNKT ist, dann kann es soweit eingeschränkt werden, dass am Ende gar nichts mehr übrig bleibt…

  3. Im obigen Kommentar fehlten die folgenden Worte:

    …Wenn die „Möglichkeit der Einschränkung“ eines Rechtes „uneingeschränkt“ ist, dann kann es soweit eingeschränkt werden, dass am Ende gar nichts mehr übrig bleibt…

Ihr Kommentar zum Artikel