Reise Nach Jerusalem

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von: Hubert Bergmann         engl. VERSION
PROLOG: Diese Glosse und Essay richtet sich weder gegen Menschen oder Menschengruppen gleich welcher Herkunft, noch gegen deren Religiösität oder Weltanschauung. Nachfolgendes ist eine Replik auf Presseberichte [1] und Zusammenfassung einer öffentlichen Verhandlung in einem deutschen Gericht über sog. "HOLOCAUST-LEUGNUNG". Da 2018 auf richterliche Verbote hin nur sehr eingeschränktes Mitschreiben möglich war und 2019 ein komplettes Verbot !! der Mitnahme von Schreibzeug angeordnet wurde, muss sich Folgendes weitgehend auf Erinnerung berufen. Diese befasst sich der Sache nach auch mit Aspekten von Ereignissen des WK II und dem damit verbundenen medial-politischen und metaphysischem "Schlachtfeld" heute.

– INTROITUS –

„Im Englischen benutzt man den Begriff Holocaust, der sich seit der Ausstrahlung des amerikanischen Fernsehfilms „Holocaust“ [2] im Januar 1979 dann auch in Deutschland verbreitete […] Der hebräische Begriff Schoah ist ebenfalls ein biblischer Begriff und steht z.B. im Zusammenhang mit Jesajas Warnung und Prophezeiung an die Bewohner des Nordreichs, über die aufgrund ihres sündigen Verhaltens großes Unheil hereinbrechen wird […] Das heißt: in der deutschen Sprache existiert bis heute kein Begriff für das Geschehene[3] / „Das hebräische Wort „Shoa“ bürgerte sich in Westeuropa vor allem wegen des neunstündigen Dokumentarfilms „Shoah“ von Claude Lanzmann von 1985 ein [4], der auch als „narrative [5] Chronik des Holocaust“ bezeichnet wird…

– AUFTAKT –

Interessiert daran was in sog. „Holocaust-Leugner“ Prozessen passiert, wie dort verfahren- und mit Aussagen, Beweisanträgen und Revisionsanträgen umgegangen wird, habe ich die meisten Tage des letztjährigen öffentlichen Prozess gegen Alfred Schaefer (A.S.) und seiner Schwester Monika Schaefer, wie auch dieses Jahr die Revisions- und neue Verhandlung von (A.S.) an einigen Tagen mitverfolgen können. Aufmerksam auf dieses Thema wurde ich Anfang 2018 über die Verhaftung der deutsch-Kanadierin Monika Schaefer aus einem Münchener Gerichtssaal heraus (ohne Anklage) und deren sofortigen Wegsperrung (für 10 Monate). Nach meinem Kenntnisstand anfangs ohne jeden Rechtsbeistand. Ebenso über eine Video Dokumentation einer Rede der Rechtsanwältin Sylvia Stolz in der Schweiz (2012), vor ca. 2500 Zuhörern. In dieser Rede mit dem Titel – Sprechverbot, Beweisverbot, Verteidigungsverbot – hat die Anwältin über „Holocaust-Leugner“ Prozesse berichtet. Ironischerweise wurde sie genau hierfür von demselben deutschen Gericht zu 1 1/2 Jahren verurteilt und befindet sich seit Mai 2019 in Haft. Diese Rede die eine zeitlang auf youtub Kanälen vorhanden war, ist inzwischen von dort gelöscht. Auf Servern von Archiv Bibliotheken mag sie noch zu finden sein. Ob das Anschauen dieser Rede eine Straftat darstellt ist mir nicht bekannt.

1 Süddeutsche Zeitung vom: 8.8.2019|13.11.2019|21.11.2019
2 https://de.wikipedia.org/wiki/Holocaust_–_Die_Geschichte_der_Familie_Weiss
3 http://schule.judentum.de/nationalsozialismus/holocaust.htm
4 http://www.antisemitismus.net/shoah/holocaust.htm
5 https://de.wikipedia.org/wiki/Erzählung#Definition

S. 2

– INVENTION – 

Zum Prozess gegen Alfred Schäfer und  Berichten darüber (2019) in der SZ

Das sehr komplexe Prozess Geschehen und die Sichtung von Beweismitteln (2018/19 ca. 20 Prozesstage inkl. die gegen seine Schwester Monika) stundenlange Video Projektionen im Gerichtssaal, die bei A.S. im wesentlichen die von ihm produzierten Videos und deren Veröffentlichung betreffen, wie auch seine teils Tage langen mündlich vorgetragenen und schriftlichen Statements („letzte Worte“) und zahlreiche, wohl über ein Dutzend Beweisanträge, wickelt der Polizeireporter Martin Bernstein „ganz besonders für politisch motivierte Kriminalität“ (SZ) im denkbar kurzen Format von ein paar minutenlangen Textergüssen ab. Dadurch ist er ziemlich weit entfernt von einer sachlich korrekten und stringenten Darstellung des Prozesses. Er schlittert mit kaum vorhandenem inhaltlichem Wert über seinen Notizblock, an einer halbwegs realitätsgerechten Informationspflicht schnurstracks vorbei. Direkt ins Abseits der Geschichte. Pressefreiheit bedeutet hier, die Freiheit wenig zu tun. Man nenne sie fürderhin nicht mehr „Lügenpresse“ sondern nach dem was sie tatsächlich tut. Die Wahrheit zusammen pressen. Also „Wahrheitspresse“. Hilfreich wäre, wenn er sich zusätzlich zu dem knapp bemessenem Gitterblick aus dem Guckloch eines Gerichtsreporters, auf einer eigenen Präsenz ausführlicher zum Prozessgeschehen äußern würde. Hier aber in der SZ liegt in der Kürze nicht die Würze. 

Eher erinnert die Enge und Dürftigkeit seiner „copy & paste“ Versuche an die schmale Haftzelle jenes Adepten, über den er sich ausläßt. Insofern mag er sich am richtigen Platz befinden. Vor, neben und hinter sich im Gerichtssaal überall kräftige Polizeibeamte. Da wird’s eng. Zu „Gute“ sei ihm gehalten, dass er scheinbar die Vorstellungen 2018 in jener „Opera buffa“ verpasste. Dem Landgericht II /Strafjustizzentrum in der Nympfenburger Strasse hinter dem Bierpalast „Löwenbräu Keller“. Der da wirbt mit: „So bayerisch wie noch nie“.

Allein der Umfang den A.S. in seinen Analysen und Betrachtungen zu den Vorgängen um 9/11 ausführte, brauchte in einem einzigen Vortrag (betr. den Prozessen im letzten und diesem Jahr) wohl gefühlte vier Tage. Umfangreiche Aussagen, Quellenangaben, Zitate, Medienberichterstattung, ein großes Konvolut von Bild und Videomaterial zu diesem Thema, welches von dem ehemaligen IBM IT Ingenieur mit beachtlichem Aufwand aufbereitet wurde und das Geschehen im wesentlichen so darstellte, wie dies wohl ca. 1/3 der US Bevölkerung (lt. Umfragen) und sehr viele Menschen in Deutschland und weltweit inzwischen sehen mögen. Nämlich als eine Art „false flag“ Aktion von Macht- und Regierungskreisen in den USA, gesteuert unter Zuhilfenahme von Geheimdiensten. Zur besseren Identifizierung wird diese „Spezies“ vom Medien Mainstream mit dem Unwort „Verschwörungstheoretiker“ [6] beklebt oder „bestätigend“ auch „truther“, also – Wahrheit’s Sucher – genannt. Deswegen weil deren Interpretation zur offiziell verlautbarten Version (mithin einer Lügenhaften) nicht passt. Forscher wie der Schweizer Dr. phil. Daniele Ganser und viele Andere klären aber darüber inzwischen umfassend auf und ermutigen Menschen selbst nach zu denken und das umfangreiche Angebot alternativer Quellen zu nutzen. Wirkliche Aufklärung wäre allerdings eine Aufgabe der „Standart Presse“. Sie tut es allem Anschein nach nicht!

Aus Mangel an Eigenproduktion kaut denn auch der SZ Reporter Bernstein wiederholt Bemerkungen und Fragmente der Staatsanwaltschaft wieder und bibbert in jener inhaltsleeren Blase, deren verkümmerten und manipulativen Sprache von A.S. vor Gericht angeprangert und zum Teil unter Zuhilfenahme von selbst gefertigten Zeichentrickfilmen humorvoll analysiert wurde. „Unser“ Pressevertreter aber bleibt ein drittklassiger Buchstaben Turner, der seine schwachen Muggis mit Markierungsworten und Memen aufbläst, damit bedeutungsschweren Eindruck seiner Sprungübungen schinden will und seine Liste voll malt mit Informationsschwund (s.a. alternative Sichtweise von „Mem“). Allein, er kommt nicht vom Fleck….

[6] https://de.metapedia.org/wiki/Verschwörungstheorie

S. 3

Ebenso wie das Gericht vermeidet er tunlichst auf einzelne, oder gar im Gesamten gezeichnete Argumentation’s Linien des Angeklagten vertieft einzugehen. Es würde für ihn zunächst vermutlich im Desaster enden. Wenn sich der „Gitterblicker“ drehen würde um in den Ausgang der Höhle zu lugen, wo die Erklärung für Licht und Schatten in der Sonne blinzelt. Stattdessen mag er wohl eher unter der Rubrik: – Bunt statt braun – sein Credo über die obere Öffnung ausdrücken. Gut verdaut aber, ist am anderen Ende doch wieder Alles mehr oder weniger braun, was mal bunt war. 

Auch die „Hilflosigkeit“ mancher Richter und Staatsanwältin (2018) gegenüber den Ausführungen des Angeklagten, konnte gelegentlich an deren Gesichtszügen und wahlweise blassen und schwerwiegenderen Varianten abgelesen werden. Des Reporter’s Antlitz entzog sich allerdings bis hin zum sprichwörtlich Bilderlosen, da die versammelte und ausnahmslos friedliche Zuhörerschaft im öffentlichen Prozess hinter der roten Garde der Pressevertreter Platz zu nehmen hatte.

Ein kurzes Beispiel soll verdeutlichen worum es bei einem bekannten Mem, welches immer wieder eine Rolle spielte, eigentlich geht. Prof. Butter ein Amerikanist aus Tübingen hielt am Bodensee 2015 einen Vortrag über „Verschwörungstheorie“. Im wesentlichen über die Anschläge 9/11. Gefragt ob er an jenen Ausweis eines Terroristen glaube, der im Staub eines zerpulverten und verglühten Gebäudes gefunden worden sei, nachdem dieser vorher aus einem Flieger gefallen sein mußte, kam  prompt seine überaus simple Antwort: „Ja“. Auf Nachfrage was wohl mit Richtern, Politikern, Hochschullehrern wie ihn und Journalisten passierte wenn diese das Geschehen um 9/11 bezweifelten, kam eben so überzeugend:  „Keiner von denen wäre länger im Amt“. 

Entsprechend existentiell zitternd könnte es der versammelten Justiz im Schaefer Prozess gegangen sein. Man hört zu, runzelt die Stirn, versucht despektierliche Gesichtszüge zu vermeiden und ermahnt den Angeklagten schließlich in den verminten Feldern der Geschichte es nicht „zu weit zu treiben“. Zu seinem Selbstschutz quasi. Dann hält man ihm den unvermeidlichen „Verschwörungstheortiker“ entgegen, hackt aber im besagten Gebiet nicht nach und lehnt schließlich ALLE hierzu gemachten Beweisanträge ab. Sowohl jene zu 9/11 wie auch alle Fragen um den Holocaust. Auch Herr Bernstein weiß was er zu sagen- und wie er sich zu verhalten hat und tut dies auch ganz emsig und sicher „freiwillig“. Wer will schon seinen Job verlieren. Es sei ihm nicht unterstellt dass er ein Verschwörer, oder gar ein verkappter Antisemit sei. Oder gar die Bandbreite zwischen Fiction und Fakten auslotet. Dieses versucht für ihn sein Irritation’s Objekt A.S., indem der wohl nach eingehender Reflexion und Lektüre, das „Holocaust Geschehen“ als – Humbug – bezeichnet. Was- und welche Bereiche er allerdings darunter verstehe, das wurde gemessen an der Grösse eines geschichtlichen Ereignisses, weder be- noch verhandelt. So bleibt das Meiste im Dunkel.

Einmal angenommen dass Alle in Justiz und Presse und Viele in der Gesellschaft über bestimmte Bereiche das Gleiche sagen und meinen (und denken), ausgedrückt in wenigen, ständig wiederholten formelhaften Worten. Bedeutete dies nicht eine Art Gleichschaltung ?!? Befinden wir uns so gesehen etwa in jenem Vorgang des andauernd Wiederholen’s von immer wieder denselben Sentenzen, so dass auch Andere, mithin „die Bevölkerung“ gleichgeschaltet werden?!? Es läuft einem bei dieser Reflexion kalt den Rücken herunter. – Gleichschaltung – …. war das nicht „damals“…?!? Vielleicht ist deswegen die Gestaltungshöhe für den Reporter im Presseorgan SZ zum Fremdwort geworden, welches nun in seinem Mikrodossier nach Bedeutung klappert. Diese Höhe wird jetzt angezeigt durch die über den Köpfen der Menschen hinweg flimmernde „Bernstein’sche Phrasendreschmaschine“. Das dadurch vermittelte Bild entspricht ziemlich genau dem, welches der Angeklagte A.S. immer wieder warnend in seinen Vorträgen vor Gericht beschrieben hat.


S. 3

– DURCHFÜHRUNG – 

Jene „riesige gepixelte Leinwand“ (A.S.) vor die der Buchstaben Stolperer seine Leser ganz nah heran führt, damit diese gerade einmal ein paar wenige Punkte anglotzen können. Wahlweise als Display Anzeige im öffentlichen Raum um die Meme zur Gleichschaltung in die verhetzt darunter vorbei Huschenden zu träufeln. Die eigentliche Botschaft: – Nehmt Euch in Acht, stellt keine falschen Fragen, schweigt lieber wenn ihr etwas anderes denkt -. Denn bei Äußerung einer alternativen Sichtweise droht Gefängnis. Dass im Display Text mit: „…muss für weitere vier Jahre in Haft..“ auch noch eine drastische Falschmeldung hinein gestrickt ist, kann nur als Bestätigung des im Volksmund kursierenden und sich selbst entlarvenden Begriff einer „Lügenpresse“ verstanden werden.

22. 11. 2019 / 20.30 Uhr / U-Bahn MVG /  link SZ

A.S. wurde zu insgesamt 4 Jahren Freiheitsentzug verurteilt (noch nicht rechtskräftig), nicht zu „weiteren vier Jahren“, was insgesamt acht Jahre nahelegen würde. Im wesentlichen bestehen die Pixel Punkte der „Bernstein Werbewände“ (seiner Berichte) aus Worten wie: Holocaust, Leugner, Ermordung von sechs Millionen Menschen, Volksverhetzung, Hitlergruß, verblendet, antisemitisch, Handschellen. Verstärkt mit ein paar bedenklich gesteigerten Varianten eines Oberstaatsanwaltes: „worst – case“, Judenhasser schlimmster Sorte, völlig unbelehrbar und gefährlich, geistiger Brandstifter, Juden töten zu lassen, vernichten zu lassen….“ Worte von denen jedes einzelne das Blut in Adern gefrieren- und uns stumm werden läßt. Oder aber das Gegenteil auslöst: „Hatz“ auf die „ewig Gestrigen“. Ein gerne tolerierter und auch geförderter „Nebeneffekt“. Die Suchanzeige in der Süddeutschen Zeitung vom 23. Nov. 2019 zeigt denn auch bei der Eingabe „Holocaust“ für 2019, 823 Einträge an / für 2018-19, 1798 Einträge / für 2015-19, 3756 Einträge. Weitere „Experimentemit o.g. Memen erspare ich mir. Das kann jeder selbst ausprobieren, falls nicht ein Filter eingebaut wird und stattdessen sonderbehandelte Werbeschaltungen für’s Hofbräuhaus angezeigt werden. Endsieg: Bier Delirium….

Oberstaatsanwalt Franck, im übrigen gleichzeitig Antisemitismus Beauftragter der Generalstaatsanwaltschaft und seines Zeichens u.a. – Ansprechpartner für den Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe, insbesondere im Hinblick auf die strafrechtliche Einordnung möglicherweise antisemitischer Handlungen – machte nach meiner Erinnerung eine gewagte Frage Richtung des Angeklagten: – Ob er sich vorstellen könne dass unter seinen Anhängern Antisemiten und Mörder seien!! – Dieses „suggestive Einwirken“ entspricht auch jener Bemerkung des Oberstaatsanwaltes ( Bernstein Bericht, Aug. 2019) gegenüber dem Angeklagten: – Er wisse genau, dass es die Gaskammern und den Massenmord an den Juden gegeben habe – In diese Betrachtungsweise von zunächst gigantischem Ausmaß fällt denn auch sein Plädoyer mit der Forderung von insgesamt fünf Jahren Gefängnis. Die Richterin blieb im Urteil mit weiteren 8 Monaten deutlich unter dessen, mit Vehemenz vorgetragenen Forderung. Zur „Disposition“ standen zwei weitere Jahre zu den bereits drei Jahre und 2 Monaten verhängten Strafe, wovon ein Jahr verbüßt ist. Bezeichnender Weise begab sich der Oberstaatsanwalt nicht auf’s Glatteis und spricht bei nüchterner Analyse NICHT von MENSCHEN – Gaskammern. Der Tatbestand „Massen Mord“ ist denn auch „schnell“ erfüllt. Er „wird in der Literatur mit vier, seltener auch mit drei (Personen) angegeben“.


S. 4

Nun sehe ich mich allerdings nicht als „Anhänger“ von wem auch immer. Und ich nehme an, dass mein Musikerkollege Gilad Atzmon, der kurioser Weise meint: – Ein Antisemit ist jemand, den die Juden hassen –  nicht auf die abstruse Idee käme, mir diesen verblassenden kybernetischen Stempel zum allgemeinen Monitoring aufzudrücken. Ein sehr befremdliches und bedrohliches Gefühl hat mich während der Bemerkung des Oberstaatsanwaltes doch beschlichen. In seinem Plädoyer stieg ähnlich einem musikalischen Finale der Ton. Der Rhythmus der Sprache nahm Fahrt auf, die „idee fix“ wurde durch weit entfernte Tonarten getroschen und heraus posaunt, nur um schließlich und endlich, alle Register einer Hammond Orgel zu ziehen. In diesem öffentlichen Prozess, dessen Szenario mir streckenweise wie eine seltsame Mischung aus Götterdämmerung, Potpourri und Instant Theater erschien.

Warum „Instant Theater“ ? Wenn einem Angeklagten alle Rechte zu seiner Verteidigung entzogen werden, indem praktisch alle Beweisanträge abgelehnt werden, Schriftsätze verworfen werden, mit dem lapidaren und unbegründeten Hinweis auf Missbrauch und „Offenkundigkeit“, darf man gegenüber improvisatorisch wirkenden „ad hoc Entgegnungen“ der Justiz mißtrauisch werden. Gerade dann wenn der Eindruck entsteht, das der „Gegenstand“ um den es geht, vom Gericht ja gar nicht behandelt wird. Es wirkt ähnlich wie ein Hütchenspiel, da gar keine Verhandlung des Themas (Holocaust) ergo der Anklage (Leugnung) stattfindet. Man sieht dass man nichts sieht und hat das Gefühl es werde „gemauert“. Ein Novum in der Justizgeschichte?!? Ein riesig komplexes und dunkles Thema wird einfach mit dem Hinweis auf „Offenkundigkeit“ zwecks Verhinderung weiteren „Plaudern’s“ in die Schäm Ecke der Geschichte verwiesen. Wenn eine Sache geleugnet worden sein soll, dann muß diese Sache doch juristisch und nicht mit dem bunten Werkzeugkasten des Boulevard, der Filmindustrie und deren fiktiven Narrative, aufgeklärt werden. So meine ich jedenfalls. Sonst droht Willkür. Es ist wie mit dem Verschwinden mancher Kreuze, die früher in Gerichtssäälen hingen. Die konnte man wenigstens noch sehen. Der „Gott“ aber unter dem hier und heute verhandelt wird ist unsichtbar, hart, unbarmherzig, läßt nichts zu was er nicht selbst verkündet hätte, fordert widerspruchslosen Glauben, gar Gehorsam und verteidigt sein Dogma brutal mit wenigen mantrisch wiederholten Worten. Ein Ritual des Obskurantismus das nicht zum aufgeklärten Weltbild einer „freiheitlichen Demokratie“ passt. Schließlich und endlich läßt die überforderte „Priesterschaft“ nicht zu dass man sich ein Bild von diesem „neuen Gott“ mache. Sprich: Keine einzige Beweisführung schafft es zum Richter. Andere Bilder und Auslegungen werden strafrechtlich verfolgt. Befinden wir uns in einem sedierten säkularen Rechtsstaat oder aber einem Mullah System der ganz anderen Art? In diesem Prozess soll man glauben oder aber in den Kerker gehen. Ein solches Vorgehen ist als rechtsstaatlicher Prozess schwer zu verdauen. Es macht keinen überzeugenden Eindruck und wirkt bedenklich schwach. Letztes Jahr sagte ein Richter dem Angeklagten A.S.:

– Jeder könne ja glauben, was er wolle. Dies sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt, solange man sich nicht strafbar mache. – 

Also bleibt als letzte Konsequenz nur: Den Unterkiefer nach oben klappen oder aber: „Das Richtige“ sagen was Alle sagen. Wieder: Gleichschaltung! 

Aus Gleich-Schalt-Pixeln dieser Art braut Herr Bernstein nun seine Buchstaben Suppe mit der Hoffnung darauf, dass diese in der Volksküche von den nach Erkenntnis Schnappenden schweigend eingeschlürft wird. Viele Zutaten sind darinnen nicht zu erkennen. Es erinnert an die Wasserrüben Suppe meines Opa in russischer Kriegs Gefangenschaft. – Durchsichtiges Geschwappe, in dem verdorbene Bröckchen um Aufmerksamkeit rudern. 


S. 5

Wie schwer es die Justiz heute tatsächlich hat zeigt u.a. folgende Bemerkung einer Richterin Anfang 2018 in einem ähnlichen Prozess (Sylvia Stolz) im gleichen Gericht: 

Zitat: […] „In ihrer Urteilsbegründung führte sie aus, dass der Holocaust nicht geleugnet werden könne. Sie zog den etwas geschmacklosen Vergleich (wofür sie sich entschuldigte) zum internationalen Fischfang: auch dieser könne nicht geleugnet werden, selbst wenn man keine genauen Angaben über die Anzahl der gefangenen Fische oder die Orte, an denen sie gefangen wurden, machen könne.“ […] – Zitat Ende *.

* Quelle: Blog einer Prozessbeobachterin (Seite abrufbar bis 25. November 2019) alternativ als PDF Dokument

Ja dann… Muß man noch Gilad Atzmon  /  https://gilad.online und weitere helle Geister bemühen, die fordern dass zumindest eine friedliche offene Debatte über den sog. Holocaust möglich sein muß, um möglicherweise Schlimmeres zu verhindern?!? Ein dem Handeln von A.S. wohl entsprechendes Anliegen. Es soll nicht die Frage von Gewalt, „Abrechnung“ und schwer vorstellbaren Szenarien sein, die eine Herangehensweise möglich machte. Wohl eher eine metaphysische, die zerstörerische Kräfte in produktives und kreatives Bewusstsein frei setzt.

Ist es nicht an der Zeit aus der Hungerbrühe schlaffer Berichterstattung mal ein fettes Brot zu backen und versammelte Leserschaft darüber aufzuklären, dass eine Straftat Bestimmtheit „Holocaust-Leugnung“ im Sinne von: nullum crimen, nulla poena sine lege; gar nicht existiert. Da die „Sache“ um die es geht, der „Holocaust“, juristisch im Sinne des § 1 StgB überhaupt nicht festgestellt und definiert ist. Man glaubt es kaum, es ist aber so. Jeder der Besitzer eines Knöllchens geworden ist, weiß wie akribisch eine Tat (hier z.B. im Falschparker Bereich) definiert ist und folglich geahndet wird. Hier scheint es irgendwie anders zu sein. Verschweigt Bernstein diesen Umstand? Und wieso erwähnt er die Wiedergabe eines Briefes durch A.S. nicht, der diesem von einem ihm weitgehend zustimmenden jüdischen Menschen geschickt wurde. Könnte dies den Antisemitismus Vorwurf schmälern oder gar aushebeln? Das Gericht hätte dieses Beweismittel überprüfen können, lies aber vielleicht deswegen die Finger davon. Wieso berichtet Bernstein jene Äußerung von A.S. nicht, nachdem – alle Menschen, als Menschen gleich geboren werden -?!? Er hebt nur die 2 Hälfte des Satzes auf seine magere TippEx Bühne. Nämlich: – Dass jüdischen Menschen dann ein „falsches Betriebssystem“ aufgesetzt werden würde, was eine tödliche Gefahr sei -. Unzweifelhaft die Sprache des IT Ingenieurs A.S. Ich nehme aber an dass er durchaus das meint, was mit einem „Auserwähltheit’s Dünkel“, „choseness“ oder jewishness, oder manchen im alten Testament und dessen judaistischen Exegesen beschriebenen harschen Maximen zu tun hat. Nämlich:

Wie „die Anderen“ in der Welt, mithin die Goy’s, also Nichtjuden, zu behandeln seien. Gelinde gesagt hört sich manches von dem nicht gerade Vertrauens erweckend an. Folglich zitiert A.S. höchst fragwürdige Äußerungen aus dem Judaismus, analysiert diese und sieht somit seine Ausführungen bestätigt. Seitens des Gerichtes wird darauf nicht eingegangen. Entsprechende Beweisanträge, z.B die gerichtliche Einbestellung eines unabhängigen Historikers, werden abgelehnt. Das Vorbringen solcher Quellen wird dem Angeklagten als Antisemitismus ausgelegt. Das so verstandene – geistige!! – „Betriebssystem“, so jedenfalls realisiere ich A.S. Ausführungen, sei höchst gefährlich für uns Alle. Wer würde diesem, unter dem Aspekt der im Prozess genannten Quellen, nicht zustimmen?!? Verurteilt wird aber im „Holocaust Leugner Prozess“ auf Grund einer „gewieften“ Konstruktion des § 130 und des Paragraphen zum Völkermord. „Beigemengt“ mit „Offenkundigkeit“. Dabei kommen sich nach meinem Verständnis, zwei Sphären die im Grunde nichts miteinander zu tun haben, in die Quere. Jene Juristische, die am Ende Gefängnis verhängt und jene, die zunächst im Gerichtssaal nichts zu suchen hat. Die der Geschichtsschreibung, der Religionswissenschaft und schließlich der Narrative und fiktiven Prozeduren von „Medien und Mantra“. 


S. 7

Wenn aber Justiz zur Rechtsprechung historisch Anerkanntes für ihre Urteile hernimmt, anstatt ihren kriminalistischen und forensischen Werkzeugkasten zu bemühen, ist dann nicht Tür und Tor für Willkür geöffnet?!? Außer diese Justiz prüfte jenes „historisch!! Anerkannte“. Das tut sie aber nicht und läßt stattdessen den Geschichten Erzählern freien Lauf. Sie setzt Geschichtserzählung als „Beweis“ voraus! Bezieht sie sich dann nicht auf – juristisch Unbestimmtes -?!? Justizbankrott?!? Für das Staatssystem und seine Eliten scheint es um sehr viel zu gehen. Um nichts weniger als das Bild, welches uns von unserer Geschichte vermittelt wurde und wird und somit Deutungshoheit zur Machtausübung und Kontrolle für das System bereitstellt. Permanent eingeübt über das was Erinnerungskultur genannt wird.

Hat dies seit Neuestem ein „Gesinnungs- und Weltanschuungspolizist“,  ein Staatsanwalt !! Zitat: „für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe“ zu leisten ?!? So zu lesen auf der homepage des Landgericht II / Strafjustiz / Oberstaatsanwalt Franck.

A.S. Bemühen geht denn auch dahin über das sehr umstrittene Ereigniss 9/11 (im Prozess 2018) „eine Brücke“ zu bauen zu der  ähnlich umstrittenen – Frage des Umfanges und Art und Weise -* des Holocaust. * (nicht nur in arabischen Ländern). Wie dies ein Kollege von Herrn Bernstein, Dipl. polt. Fritjof Meyer (Spiegel) 2002 in einem Artikel im Magazin „Osteuropa“ zu erforschen versucht hat. 

  alt. Sichtweise s.a. hier     |     s.a. Replik in Sezession Juli 2004

ZITAT: […] „Da die Geschichtsforschung aus einsehbaren, aber unzulässigen Gründen das Thema Auschwitz als Forschungsobjekt nicht akzeptiert hat, drängte sich die Propaganda auf das unbestellte Feld; die sowjetische Observanz beherrschte noch immer weithin die öffentliche Meinung, zum Beispiel mit der Totenzahl von vier Millionen, dem Mord an über 400.000 aus Ungarn Deportierten oder auch dem massenhaften Gasmord in den Krematoriumskellern…“ […] Aus dem Abstract: „Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde : […] „Wieviele Menschen wirklich diesem singulären Massenmord zum Opfer fielen, ließ sich bislang nur schätzen. Der erste Holocaust-Historiker Gerald Reitlinger vermutete eine Million, der letzte Forschungsstand bezifferte mehrere Hunderttausend weniger…“

Quelle: Fritjof Meyer: Die Zahl der Opfer von Auschwitz –

[…] “Ein mißtrauischer Beobachter müßte an diesem Punkt eine Weisung oder eine Absprache unterstellen. Jedenfalls läßt die Debatte weiter auf sich warten.“ (Letzter Satz aus der Replik der Zeitschrift Sezession)

Zurück zum Schaefer Prozess:

Im Gegensatz zu ein paar Anwesenden und meist gleichen Pressevertreter aus dem Hause „ichweißnichtwas“, durften die Zuschauer in dem öffentlichen Prozess nicht einmal mehr ein Blatt Papier und einen stumpfen Bleistift mitnehmen um sich Notizen zu machen, was nach der Intervention eines Anwaltes im letzten Herbst noch möglich war. 2018 argwöhnisch mit unterschwellig aggressiv aufgesetztem Blick von uns umringenden Polizeibeamten im Gerichtssaal beobachtet, dass nicht „zu viel“ geschrieben würde, sonst mußte man den Saal verlassen. Zählt dieses neue Verbot heute zu einem Katalog von Sonder – Behandlung die vom Staat (?) kürzlich herausgegeben wurden wie mir gegenüber ein Anwalt bemerkte?!? Nach meinem Wissen werden diese Prozesse weder protokolliert noch mitgeschnitten. Ein Zuhörer ist somit ausschließlich auf sein Erinnerungsvermögen angewiesen. Die Öffentlichkeit wird ausschließlich durch besagte „Journaille“ mit Phrasen eingelullt, ähnlich wie dies Karl Kraus in „Die Fackel“ 1922 beschrieb: – Die Journaille – „die Verwüstung des Staates durch die Pressmaffia“. 


S. 8

Zu einem weiteren Gegenstand der Anklage. Den Hilter’schen Armheber. Diesen römischen Gruß, an sich, dessen Legitimität der Strafbarkeit A.S. durch einen Beweisantrag ermitteln lassen wollte, kümmert es wenig, wer ihn zu welchen Zwecken benutzt. Mit den Mitteln der Satire stellte der Angeklagte die Frage, ob es geklärt sei, dass für den abgedroschenen Winkel ein copyright vorliege. Im Prozess diente dieser dem Dissidenten 2018 nämlich als Werkzeug, um zu provozieren und das Gericht betreffend, eine „Muppet Show“ zu diagnostizieren. Vor allem aber deren Reaktion darauf. Von ihm interpretiert als automatischer Reflex. Dies hatte er aus seiner Sicht auch erfolgreich und überzeugend demonstriert. Die hohe Kunst des Spott und milder Verachtung, welche dem Ketzer und Dissidenten als einzige „Waffe“ im Kreisverkehr, dem „circulus vitiosus“ der Inquisition, noch übrig bleibt, hat er in „Selbstverachtung“ in den Ring geworfen. Ist dem Gericht gar nichts anderes erlaubt, als jenem, vom Angeklagten erklärten, konditionierten Reflex zu folgen?!? Das wäre fatal, da nicht unabhängig.

Eben dies wollte A.S. mit seiner Provokation demonstrieren. Ob damit eine Bekundung zu der Weltanschauung des NS verbunden war, wurde weder thematisiert noch geklärt. Diese wird ihm einfach umfassend unterstellt. Jemand der also diesen Armheber vorführt wird quasi in eine Art virtuelle Sippenhaft genommen. Was aber bezweckt A.S. eigentlich, mit dieser billigen Karikatur einer Agitprop Aktion? Er prangert damit die dem Wahrnehmenden vollkommen entkoppelte und inhaltsleere Reaktionsautomatik in Bezug auf bestimmte Worte, Sätze und symbolische Handlungen an. Dass er versuchte diesen Armheber als über 2000 jähriges Relikt einer Bekundung ins Spiel zu bringen, die einem anderen Subjekt Gutes wünsche, dem war das Gericht schon nicht mehr zugänglich. Abgesehen von der bissig satirischen Story mit seinem Hund, die man tatsächlich mit einem Schmunzeln abtun konnte. Wäre eine Zustimmung hierzu nicht strafbar würde ich wahrscheinlich: „Chapeau“ rufen. Natürlich springt sein Hund nicht bis in die historisch als bösartig geltende Höhe. Abgesehen von der Frage ob er überhaupt einen hat. Ein Umstand den das Gericht gar nicht prüfte. Aber darum ging es ja auch nicht. Ob die Richter und die Staatsanwälte das allerdings verstanden haben?!? An Gesicht der Strafe müssen sie den Äußerungen einer „falschen Satire“, dem Armheber, in Tateinheit mit der „Holocaust als Humbug“ Bemerkung, aber ein hohes Bedrohungspotential beimessen.

Was aber wenn ein bierseliger Münchner darauf käme dass die Statue des Kurfürsten Maximilian von Bayern auf dem Wittelsbacher Platz den umstrittenen Gruß in fast vollendeter Pose zeigt?!? Ja, ja, … der Zeigefinger geht nach vorne, 3 Finger zeigen auf ihn selbst und der Daumen hängt herab… Könnte dies nicht ein verkappter „Hitler Gruß“ sein…?!? Vor seiner Zeit? Oder aber ein seit alters her gebräuchliches Zeichen einer nicht näher bestimmten „Heils Bekundung“. Zu interpretieren wohl mit: Alles ist gut, ich grüße Euch, es geht voran… Hat nicht Karl Valentin, ähnlich A.S. dem damaligen System ebenso den „Stinkefinger“ gezeigt als er den Satz* von sich gab: 

„Gut, dass Hitler nicht Kräuter heißt, sonst müsste man ihn mit »Heil Kräuter« grüßen.“

*(damals im NS Staat ungestraft als Einstreuung im Bühnenprogramm !!!)

Wie in Sylvia Stolz Buch – „Denken und Sprechen ein Verbrechen?“ * – bemerkt, sind solche und ähnliche Äußerungen und Biografien, auch als Karikatur oder in provozierender Weise dargestellt, im Grunde „Hilferufe“. Was nämlich, wenn sich zunehmend junge Menschen, wie dies in den USA derzeit vereinzelt zu beobachten ist, auf philosophischer wie auch satirisch humoristischer Ebene , wohl mit „revisionistischer Literatur“ auseinandersetzen und zu Schlüssen kommen die sich schwer mit der orthodoxen Geschichtsauffassung und Darstellung verträgt. Will man dann Gesellschaften mit massenhaften Gerichtsprozessen und Inhaftierungen überziehen, weil Menschen auf Grund ihres eigenen Nachforschen’s und Nachdenkens eine andere Art Geschichtsauffassung haben, die sie auf friedliche Art, ohne Hetze oder Aufruf zu Gewalt, auch äußern?!? 


S. 9

Was aber, wenn Fragen solcher Art mit der gleichen propagandistischen Heftigkeit und „Strenge“ daher kommen, wie dies gerade bei der sog. „friday for future“ Bewegung der Fall ist und ebenso radikal – Wahrheit – beanspruchen?!? (s.a. Es wandelt….) Allerdings ist nicht auszuschließen dass diese „Bewegung“ (auch) ein groß inszeniertes Ablenkungsmanöver sein könnte. Von wem und was auch immer. Man riecht förmlich den übergroßen propagandistischen und unerbittlichen ideologischen Anteil, oft fern jeder Vernunft.

Zitat: „Inzwischen wird allerdings schon massenmedial harsch angegangen wer der publizistisch aufgekochten Hysterie um den Klimawandel nicht folgt und im Sinne eines „Widerstand zwecklos“ mit: „Leugnen zwecklos (SPIEGEL online)“ in die Defensive und schließlich Aufgabe gedrängt wird. Eine fast schon militärische Vorgehensweise von psychologischer Kriegsführung.“

aus: Camouflage durch Enttarnung

Diese Sphäre der Verdächtigung entspricht A.S. Beispiel aus einem seiner Videos (2018), in dem ein ehemaliger Regierungsangestellter der US Administration – 9/11 „Leugner“ gleichsetzt mit „Holocaust Leugner“ !!! Also in etwa. Wer Zweifel anmeldet an der offiziellen Version von 9/11, landet ziemlich automatisch auf der Verschwörungsseite, ergo bei den Leugnern, ergo… des Holocaust. Jetzt also Klima Leugner. Ergo….H….. ?!? Wir spüren hier die Barriere die in uns auftaucht sich dem 9/11 und anderem umstrittenen Geschehen, denken wir z.B. an den Breitscheidplatz, anders als offiziell Verlautbartem zu nähern. A.S. will aufmerksam machen auf unsere Konditionierungen die „ablaufen“ wenn wir bestimmte Bewegung, „Meme Komplexe“ und Worte sehen und hören.

Er will auf die folgenden autonomen Reflexe hinweisen (der willentlichen Kontrolle entzogen), die diese erzeugen und uns sprichwörtlich zu Automaten werden lassen, welches wir aber jenen Menschen von früher vorhalten, die im Zuge von Propaganda zu solchen „automatischen Reflexwesen“ mutiert seien. In diesem Sinne wäre der Akt des autonomen Reflexes heute fatal. A.S. warnt vor einer Gefahr, die drohe, wenn wir uns diesen unreflektierten und ungeprüften Bereichen menschlichen Daseins hingeben, ihnen folgen, diesen ausgesetzt sind und bloss noch funktionieren wie der Speichelfluss des von ihm viel beschworenem „pawlowschen Hundes“. Den er „den Köter“ nennt. Dies in einer Welt in der komplexe Sachverhalte immer einfacher dargestellt werden. Wenn aber ver-einfachte und manipulative Darstellung benutzt wird, damit umstrittene Sachverhalte unterdrückt werden sollen, wird das die Neugierde nach eben jener Vielfalt wachrufen, die aller Orten doch positiv besetzt, beschworen wird. Diese Neugier könnte aber in einer Art und Weise auftreten, die Jenen zuwider läuft, die versuchen über Narrative, Medien und Politik, Gesellschaften zu steuern. Dabei kommt es zu kuriosen Ereignissen wie folgender Satz eines Justizsprechers zeigt:

„Wir prüfen jetzt, ob dies bei Gartenzwergen genauso eindeutig der Fall ist wie etwa bei Plakaten mit durchgestrichenen Hakenkreuzen“, […] Die (Gartenzwerg) Skulptur (die einen Hitler Gruß zeigte) würde gegen Paragraph 86a StGB verstoßen. – Was aber wenn dieser Rechts Satz ebenso auf die Statue des Maximilian in München zuträfe? Folgt dann die Sprengung von Geschichtsbildern…?!?

Alfred Schaefer also ein provokativer Warner in einer spiegelverkehrten Welt?!? Ja, … durchaus! Man mag manchen Ton oder Art und Weise wie er handelt nicht teilen. Ob er nun oder warum auch immer er „die (alle) Juden“ (was schwer möglich ist), oder nur bestimmte Juden oder jüdische oder zionistische Kreise und deren Unterstützer nicht mag und vor diesen ausdrücklich warnt (was er differenziert darlegte) – z.B. jene, die offenkundig bestimmte Entwicklungen in Geschichte und Wirtschaft zu ihrem Vorteil manipulier(t)en und benutz(t)en und sich dabei gelegentlich auf harsche Aussagen im Umfeld des Judaismus stützen – spielt wenig eine Rolle *. Im Übrigen hat er, was er meint, auch immer wieder konkretisiert und differenziert.

* (Zu Wirksamkeit von jüdischer und zionistischer Macht und Einfluss s.a. Camouflage durch Enttarnung)

S. 10

In dem Sinne dass er den pauschalen Vorwurf des Antisemitismus, als Manipulationsinstrument zur Steuerung der Gesellschaft und Kriminalisierung von Individuen und politisch Mißliebigen analysiert und begreift, was im übrigen auch eine Reihe jüdische Forscher * tut. Wirklich festgestellt wurde dieses vor Gericht ja auch gar nicht, da eine erhebliche Menge an (stichhaltigen) Beweismitteln und Anträge abgelehnt wurden. Alleine das macht stutzig und hinterläßt weitere Fragen und setzt Mißtrauen in den „Rechtsstaat“.

* (N. Finkelstein, „Holocaust Industrie“, M. Zuckermann, „der allgegenwärtige Antisemit“ u.a)

Man muß sich also nicht wundern wenn Menschen anfangen selbst weiter und tiefer zu fragen und zu forschen und in vielen (zeit)geschichtlichen Feldern zu Ergebnissen kommen, die NICHT dem als „offenkundig“ Dargestellten entsprechen. Dazu mögen die Ereignisse um 9/11 ebenso gehören wie wesentliche Aspekte des Holocaust und/oder manche Terroranschläge, inszenierte Krisen und manch andere Geschehnisse. Vielmehr hinterlassen diese Fragen Zweifel und können ein Grundstock von Erkenntnissen bilden, deren Äußerung als Meinung und Sichtweise heute gefährlich geworden sind und zu Prozessen führen können, die einem einfachen Beobachter nicht mehr normal erscheinen, ja gefährlich für die Gesellschaft sein können, in der Dynamik die Lage weiter mit zu zu spitzen.

Bewegen wir uns also absurder Weise auf eine ähnliche Willkürherrschaft zu, die unsere höchstrichterliche Rechtssprechung einem vorangegangenen System adressiert, damit als Gegenentwurf hierzu die BRD zu ihrer moralischen und identitären Berechtigung kommt?!?

Was, wenn sich eine Perspektiv Korrektur und folgende Einschätzung von Vielfalt, auch auf andere Bereiche des vernichteten Systems und dessen Menschen, unseren Vorfahren überträgt:

Zitat: […] „Die Bandbreite der Bücher war erheblich, neben Sachbüchern über Rohstoffe, die sogenannten „Rohstoff-Romane“, standen schmalzige Heimatromane, Science Fiction, Krimis, Liebesromane (die sogar die Liebe zwischen einem Deutschen und einer Französin besangen), Witzbücher und crossmedial vermarktete Begleitbücher zu Radiosendungen und Filmen. […] Die öffentliche Wahrnehmung des Buchmarktes in der Zeit zwischen 1933 und 1945 ist verzerrt.“

aus: SPIEGEL online

Oder wie Alfred Schaefer es auf seine Art in Richtung (s)einer Staatsanwältin im Zeugenstand ausdrückte:

„Können Sie sich vorstellen dass sie wie in – die Reise nach Jerusalem  –  einmal auf meinem Stuhl sitzen könnten…. „

Auch dieses Spiel nannte der Polizei Reporter Bernstein nicht beim Namen! Vielleicht verbindet der Berichterstatter der Süddeutschen Zeitung damit keine guten Erinnerungen?!?


Hubert Bergmann, Herbst 2019

Zur weiteren (und auch heiteren) Betrachtung und Vertiefung in einem komplexen „verminten“ Gebiet: >>> Camouflage durch „Enttarnung“

Ein Kommentar

  1. Lieber Hubert,
    Personen und Lage hast Du m. E. gut charakterisiert. Zum Schmunzeln ist der humoristische aber treffende Satz, die Gleichschaltungspixeln Bernsteins erinnerten Dich an die Wasserrübensuppen Deines Opas in russischer Gefangenschaft.
    Nur wenn Du (an zwei Stellen) noch immer von „Rechtsstaat“ sprichst, dann tut mir das richtig weh!