Laut Norm: Unfreie Landschaft ?!!

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oder:

Geht ein Regierungspräsident baden…?!?

Nach fast 3 Monaten und diversen „hinhaltenden“ mails hat sich der Regierungspräsident des Regierungsbezirks Tübingen Klaus Tappeser gerührt.

Dieser faßt sich denkbar kurz und negiert weitgehend die Bedeutsamkeit und Notwendigkeit der Seezugänge gerade in der aktuellen Situation. Nämlich: Dass sich Menschen eher verteilen sollen (der „Corona Abstand“) als zur Haufenbildung „gezwungen“ zu werden. Im Stile eines Aristokraten alten Schlags „verfügt“ er, dass Uferbereiche am Überlinger See die dem Gemeinwohl gewidmet sind, nach seiner Auffassung eine – unfreie Landschaft – darstellen und den Bürgern und Gästen Überlingens nicht zugänglich sein sollen. Ortsübergreifend wird deswegen bereits von „Landesgattershow“ gesprochen. s.a. 1

Zur Begründung für seine juristischen Kunstturnübungen führt er einen „funktionalen Zusammenhang“ [sic] an, wie dieser zwischen „besiedelten Bereichen“ [sic] und „Golfplätzen, Friedhöfen und Kuranlagen“ !!! gegeben sei. So auch in Überlingen. Er „doziert“ dass, ein „relativ schmaler Streifen“ dort, keine freie Landschaft sein könne.

Ganz im Stile einer „Offenkundigkeit“ bedauert er schließlich, dass sich aus „bekannten Gründen“ [sic] die Einschränkungen länger hinziehen. (gemeint ist die Auszäunung der Menschen vom Wassergelände und See, aus Corona Gründen). Die Frage stellt sich: Was überhaupt ist Corona? Den Vertrag zwischen Stadt und der LGS GmbH scheint Trappeser ebenso nicht gelesen zu haben. Die Bürger sollen diesen sowieso nicht sehen. Selbst der Gemeinderat als Vertreter der Bürger scheint das Vertragswerk nicht zu kennen. Baden so konstatiert der Präsident aber weiter, sei immerhin erlaubt. Ins feuchte Element von Land her hinein zu kommen sei aber nicht rechtens. Inzwischen scheint er aber baden gehen zu wollen. Sein auto response ist auf Urlaub gestellt und er mag sich auf den Weg nach Überlingen befinden. Ob er dort allerdings im Wasser aufschlägt ist fraglich. s.a. 2

Na dann….Wassertaxis organisieren oder Fallschirme einpacken…



Frühere Schreiben

Um die Chronologie der Ereignisse zu wahren sind hier die früheren Schreiben noch einmal verlinkt.

Anschreiben von Rechtsanwalt Faupel an BGM Zeitler, Überlingen und an das Regierungspräsidium.


Die aktuellen Briefe

Es folgt das 1 1/2 seitige Schreiben des Regierungspräsidenten und die 5 Seiten Antwort von Rechtsanwalt Faupel. Dieses endet mit:

„lch würde es begrüßen, wenn eine weitere Fachaufsichtsrechtliche Überprüfung vermieden werden könnte und die Stadt Überlingen kurzfristig zur Rechtstreue angehalten wird.“


Regierungspräsident an Anwalt / Schreiben vom 10.8.2020



Anwalt an Regierungspräsident / Schreiben vom 19.8.2020




  1. Raub der Gemütlichkeit