„Wildtier-Kameraaffäre“ die Zweite?

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Ein unscheinbarer Unterpunkt auf der Geländeordnung der Landesgartenschau in Überlingen die im April „definitiv“ starten soll, sorgt nicht nur aus juristischen Gründen für Ärger.

Beitragsbild: Punkt 8 der „Geländeordnung“ der LGS ÜBerlingen

Ein Überlinger Anwalt verlangt eine Unterlassungserklärung von der LGS Überlingen da der Punkt 8 deren Geländeordnung nicht mit dem BDSG / BundesDatenSchutzGesetz und der europäischen Datenschutzrichtlinie konform ginge.

Bereits in der Vergangenheit (sog. Wildtier-Kameraaffäre) sorgte das Überwachnungsgebaren der LGS, ausgerechnet gegenüber oder sogar auf einem ehemaligen ArbeitsLager Gelände für Trubel. 1 Eine Wildtier !!! Überwachungskamera war angebracht und fotografierte in diesem Gelände ohne gesetzliche Grundlage und möglicherweise sogar in den öffentlichen Raum hinein und schoß Bilder von arglosen Passanten, die sich dort bewegten. Wobei strittig ist ob nicht zumindest Teile des Geländes nach wie vor „öffentlicher Raum“ sind.

Werden wir jetzt alle zu der sowieso schon ungeliebten Kaste von Politikern zugezählt, die sich im Blitzlichtgewitter gerne sonnen, oder gar Filmsternchen, oder Werbeträger für dubiose Zwecke?!? Werden wir gleich weitergeleitet (Punkt 8: „andere Medien“) an das BfV, Bundesamt für Verfassungsschutz (ein schöneres Wort für Schlapphüte) und dies alles ehrenamtlich, also ohne Anspruch auf Vergütung und Vergeltung? Ist das Treiben der Überlinger Verwaltung nebst LGS Geschäfterei gar eine camouflierte neue Lagerverwaltung die uns untergejubelt wird?!? Mit Treffpunkt demnächst zur Präventivspritze an der Vereinzelungsanlage Villengärten?!? 2

Haaaaallllloooo!!!
Hat keiner den Schuß des Jägers gehört?!?

Im Zoo wird ja auch nicht im Gehege fotografiert…


Im Anhang wird der Brief des Anwaltes an die LGS Verwaltung wiedergegeben.


  1. Halali, auf auf zum fröhlichen Fragen
  2. s.a. Der Spritzenmann kommt