Halali, auf auf zum fröhlichen Fragen…

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  • Wieso wird in Überlingen am Bodensee von der dortigen LGS, der „Landes Garten Schau GmbH“ möglicherweise in den öffentlichen Raum hinein, Bildmaterial von Menschen angefertigt, ohne diese in angemessener Weise darauf hinzuweisen?

Beitragsbild: Wildkamera 1 / 2
Möglicher Focus des Kameratyps 3




„…Die Kamera darf niemanden aufnehmen, der sich zum Beispiel auf dem Bürgersteig oder auf der Straße befindet….“
aus SECACAM, Wildkameras rechtliche Regelungen



als akustische Untermalung, Paul Biste – Auf, auf zum fröhlichen Jagen, – Wanderlust die 20 schönsten Wald- und Heidelieder –


Die Fragen jagen…

  • Werden arglose Menschen außerhalb von Absperrungen und Umzäunungen der Landesgartenschau in Überlingen möglicherweise mit automatischen hightech Spezialkameras erfasst, die unter strengen gesetzlichen Auflagen eigentlich der Wildbeobachtung dienen? 4
  • Was hat der Betreiber dieser Anlagen möglicherweise zu verbergen, wenn er (aus dem Gemeinwohl dienenden Anlagen heraus ?!?) in öffentliche Bereiche hinein mit einer Art Spionagetechnik hinterlistig überwachen läßt?
  • Werden Menschen im Außenbereich der LGS Überlingen fotografiert und enden als Datenleichen auf Speicherkarten, oder werden weiter gereicht und weiter gespeichert ohne dies zu wissen?
  • Wer wertet diese Speichermedien zu welchem Zwecke aus?
  • Wer gab auf Grund welcher gesetzlichen Bestimmungen und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit den Auftrag hierzu?

Beitrag: Harry Kirschna, Bombay
Agentur: A. Gfagafferview (Teheran), Glosse-Lokalspitze

Intro

Als ich in München über die Demo der Querdenker Bewegung berichtete war das Vorgehen der Polizei bereits fragwürdig. Trug diese doch wesentlich dazu bei, jene Situation der „mangelnden Abstände“ der Teilnehmer überhaupt erst zu erschaffen, indem sie den Demonstrationszug einfach stoppte und somit selbst für den Rückstau und die bemängelte Nähe der Menschen zueinander sorgte. Um diese bis heute eher aus totalitären Systemen bekannte Vorgehensweise zu verdauen und auszuscheiden, genehmigte ich mir einen Kuraufenthalt in der „Fastenklinik Wuchinger & Klo“ welche sich in dem kleinen Städtchen am Hang entlang windet. Was ich in dem auch „Nizza am Bodensee“ genannten stillen Örtchen allerdings erlebte, würde selbst Prinz Rainier von Monaco die Druckröte ins Gesicht getrieben haben. Es schlägt der Furz dem Faß den Boden aus.

Linse will(d) Schwein

Ein am Lokus bekannter Dauerbrenner eines kleinen Zimmertheaters, der wegen der andauernden Corona Manie und fortgeschrittener Einschränkung von Freiheitsrechten auf „00“ gesetzt wurde und nicht mehr auf die Bühne darf, ist jetzt in die mittlerweile praktisch ebenso unfreie Natur des kleinen Bodensee Städtchens verlegt worden. Titel und Inhalt des Stückes wurden entsprechend adaptiert. Es nennt sich nun an Stelle des eher ordinären „Perle sucht Sau“;  etwas kultivierter: „Linse will(d) Schwein“.

Die LGS GmbH Überlingen, welche händeringend und zunehmend verarmend Erklärungsversuche für ihre Verriegelungsgsorgien fabriziert, hält federführend unter der Schirmherrschaft des OB Zeitler diese grotesken Festspiele der Lebensverhinderung ab. Als neueste Variante bereitet sie nun ihren Besuchern in spe und Allen die an der Landesgattershow in Überlingen stranden, die moderne Variante der Oberammergauer Passionsspiele. Es ist eine erweiterte Art dieser leidvollen Penetrierung menschlichen Da Seins mit dem Titel:

Die OOSÜB

Die Oberammergauer Observierungs Spektakel ÜBerlingen. Vorführungen finden außerhalb der dem Publikum verschlossenen Naturbühne statt. Das neue Theatergefühl besteht ganz zeitgemäß aus abstandsreguliertem Ausschluß von der Show, sodaß eine Kontaktnahme mit der Natur, ähnlich jener mit dem aktuell gänzlich unsichtbaren Feind, gar nicht erst stattfinden kann. Aber wie der Vetter des OOS nämlich die OSS, dem Office of Strategic Services, dem ersten zentralen Auslandsgeheimdienst der USA, benutzen die Überlinger Agenten des OOSÜB Werkzeuge in einer Mischung aus Camouflage garniert mit der Sensorik geheimdienstlicher Überwachungstechnik. Die Ausstattung im Bodenseestädtchen besteht allerdings aus dem ansonsten im Wald Jagdrevier benutzten Gerät zur Beobachtung der „Kirrung“ genannten Lockfütterung für Wild.

Loch im Untersee?

Nun sollte man also annehmen, dass tatsächlich Wildsauen beobachtet wurden, die dort das kleine Bodenseeufer umpflügen, oder wie eine Herde ausgebrochener Bisons vom Bodanrück gegenüber das „Gelände des OOSÜB alias der LGS GmbH“ (ist das so?) unsicher macht. Gefehlt. Weder bodenzerwühlende Paarhufer noch tonnenweise Entenscheisse oder gar Nessi aus dem „Loch Untersee“ sind Gegenstand der Ausbringung von getarnten Observierungsgeräten zur Erlegung oder Beobachtung von Wild im Wald. Nessi hat sich inzwischen als Placebo für Aluhüte erwiesen und die Enten kacken sowieso in den See. 

Der Beweis ist auch schnell erbracht. Das Borstenvieh kann zwar schwimmen, aber es scheint höchst unwahrscheinlich dass sie so blöd sind, um von ihrem Futterparadies am Bodanrück auf einen weit entfernten und äußerst schmal bemessenen und eingezäunten Uferstreifen direkt vor die Flinte des Jagdpächters zu paddlen. Von drausen vom Überlinger Wald kommen sie ja auch nicht rein. Dafür sorgt der Bürgermeister und „seine LGS“ mit hohen Zäunen und verriegelten Vereinzelungsanlagen, den fest arretierten Drehkreuzen, die den Zugang zum Ufer verhindern. 

Vereinzelungsanlage
z.B. an den Villen Gärten in Überlingen

Es bleibt also nur die Menschengattung übrig für die das Observierungskästchen wohl aufgehängt wurde. Und DIESE Gattung kapituliert regelmäßig verzweifelt VOR den Auszäunungs- und Vertreibungsgittern die inzwischen weit über Überlingen hinaus Bekanntheit erfahren. Dem Vertreter des homo sapiens will man also an den Wickel. Doch, warum nur? Wieso werden bei wahrscheinlich jeder Bewegung von Menschen VOR den Gattern Bilder geschossen und möglicherweise Filme von den ahnungslosen Spaziergängern, Neugierigen, Fahrradfahren, Zugreisenden, Autofahrer, Nacktbadern und Liebespärchen gedreht?

An der Sylvesterkapelle

Öffentlicher Weg an der legendären Sylvesterkapelle

Der Schusswechsel

Es folgt ein Schusswechsel während eines Spazierganges bei Goldbach. Fotoserie an der legendären Sylvesterkapelle des alemannischen Grafen Albgar Ratgeber am Hofe Pippin’s in Italien und Karl’s des Großen











Waldgang ?

Als Waldgang kann man das bummeln entlang dem Überlinger eingezäunten Ufern und dem Studium diverser kryptischer Baustellenhinweise schwerlich bezeichnen. Ernst Jünger würde milde lächeln ob der subalternen Gefahren die der Überlinger Verwaltungsmumenschanz veranstaltet.

Ernst Jünger
Der Waldgang
gesprochen von Thomas Arnold

Seit über 1000 Jahren leben Menschen hier, kultivieren See und Ufer und werden jetzt ausgesperrt, nachdem sie mit ihren Steuereinnahmen die Existenz einer LGS GmbH überhaupt erst ermöglichten. Damit, so die Hinterlist, die Nachfahren der Landschafts Kultivierer dann auch noch Eintritt für das dem Gemeinwohl gewidmeten Gelände bezahlen. Auf eine solche Geschäftsidee des Ausverkaufs von Generationen langer Kulturleistung muss man erst mal kommen unter dem Aspekt: Die Bürger haben es ja per Entscheid selbst beschlossen. Jedenfalls BIS zur Sylvesterkapelle. Und dann….?!? Und der Großteil der Fläche an den Villengärten ist immer noch dem Gemeinwohl gewidmet?!?

Jedem sei es unbenommen vor den verrammelten Toren etwas tiefer zu graben und merkwürdige Verästelungen zu entdecken.

Villengärten



Schließlich war die Landesgartenschow doch schon fertig und bereit die Massen zu empfangen bis die Bazille zuschlug. Obwohl beängstigend wirkend, findet sich der Wohlstands Schlendrian bisher immer noch anscheinend auf sicherem Grund. Nur im Wald und auf der Heide soll es vorkommen dass unter rechtlich eng gefassten Bestimmungen durchaus mal ein Wildpinkler, Darmentleerer oder gar die berüchtigten Seitenspringer auf einer Bildplatte landen. Dort wo sich ja ausschließlich zukünftiges Wildbrett versammeln sollte.

Die Kirrung

Dass Menschen also in ein solche Kirrung laufen sollen, das ist mit o.g. Kameratypen nicht vorgesehen. Geschweige denn, dass sich besagte Menschengruppen hierunter befinden könnten. Daher wird mit entsprechend angebrachten Warnhinweisen der Mensch vom Ort der Beobachtung auch verscheucht.

Siehe hierzu auch rechtliche Vorschriften 5

Und aus der Datenschutzgrundverordnung BW 2019, Wildkameras 6 /
>> als PDF

Wer geht in die ewigen Jagdgründe ein?!?

Es scheint also dass das LGS Regime mit dem neuartigen OOSÜB Überwachungsspektakel a la „Linse will(d) Schwein“ das Menschenflanieren vor den monströs einbetonierten Vereinzelungsanlagen mit einem Wildwechsel verwechselt. Fehlt als nächster Schritt unter Corona Hirnerweichungen nur noch der Hochsitz aus Stahl im eingezäunten Gelände. Auf diesem kann sich dann der Gemeinde Jäger mit einem auf der Flinte aufmontiertem Zielfernrohr inkl. Nachtsichtgerät, in aller Ruhe der Gattung homo sapiens mit einem finalem Blattschuss zuwenden.

HALALI

„Rechtlich“ läßt sich nahezu alles regeln. Die LGS GmbH Pacht, für die dem Gemeinwohl gewidmeten öffentlichen Plätze wird dann einfach durch Oberförster Zeitler in eine Jagdpacht umgewidmet, während die Gemeinderatsmitglieder die Treiber aus ihren Reihen stellen. In diesen allerletzten Jagdgründen wird dann geblasen zum

HALALI

Aus den Reihen eines Gemeinderates und der Verwaltung heraus ist somit die Jagd auf den Erdenbürger eröffnet.



Anblasen des Treibens – 1. Sicherheitsrelevantes Jagdhornsignal






  1. Im gelben Sucherfocus in der Mitte am Baum hängend, rechts vom Fahrradfahrer Kopf: montierte Wildkamera in ca. 3 m Höhe, mit „Blick“ Richtung „Eingang-Drehkreuz“, Weg, Bahngleise, Fußgänger-Fahrradweg, Straße… am „LGS Gelände“ in Goldbach hinter der Sylvesterkapelle (Stand 5.6.2020) / linke Bildseite: Vergrösserung dieser Wildkamera. An den Fahnenmasten künstlerische Fotomontage mit „Warnhinweisen Wildbeobachtung“
  2. Originalbild
  3. Beispielbild der Fa. SECAM über den hervorragenden Abbildungsradius // aus AMAZON hier zur Dokumentation dieses Hochleistungsgerätes
  4. Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen / s.a. S. 35 5.8 Wildkameras
  5. 1. Der Einsatz der Wildkameras ist insgesamt so datenschonend wie möglich auszugestalten. Die Kameras müssen so angebracht werden, dass eine Aufnahme von Personen möglichst unterbleibt. So kann eine Kamera zum Beispiel so tief aufgehängt werden, dass von Personen lediglich die Beine aufgenommen werden. Auch eine Bildauflösung, die zwar die Tierarten erkennen lässt, aber keine Rückschlüsse auf Personen zulässt, ist denkbar. Abbildungen von Personen sind in jedem Fall unverzüglich zu löschen.

    2. Die sich aus Art. 12 ff. DS-GVO ergebenden Anforderungen an eine transparente und umfassende Information der Betroffenen sind auch bei dem Einsatz einer Wildkamera zu beachten. Dabei ist der Informationskatalog des Art. 13 Abs. 1 und 2 DS-GVO zu beachten, der folgende Mindestanforderungen umfasst:

  6. 5.8 WILDKAMERAS:
    Die Landeswaldgesetze gestatten es grundsätzlich jedem, den Wald zum Zweck der Erholung zu betreten. Wird eine Waldfläche mit einer (Wild-) Kamera überwacht und besteht für diesen Bereich kein erkennbares Betretungsverbot, handelt es sich regelmäßig um eine Videoüberwachung öffentlicher Räume. Bei einer Überwachung mittels Wildkamera ist den Persönlichkeitsrechten der betroffenen Waldbesucher, Spaziergänger und Wanderer ein hoher Stellenwert einzuräumen. Sie nutzen den Wald in ihrer Freizeit und um sich zu erholen. Waldbesucher müssen nicht mit einer (ggf. heimlichen oder versteckten) Kameraüberwachung rechnen. Liegt ein berechtigtes Interesse des Überwachenden vor, kann eine Videoüberwachung mit einer Wildkamera zulässig sein, wenn die Aufnahme von Menschen äußerst unwahrscheinlich ist und mit allen verfügbaren Mitteln vom Betreiber ausgeschlossen wird. Beispielsweise indem eine Kirr- oder Futterstelle nur unmittelbar auf Kniehöhe aufgenommen wird, d.h. die Kamera auf ungefähr einem Meter Höhe angebracht und direkt auf den Waldboden oder eine Futterstelle ausgerichtet ist. Bereiche, die sich in unmittelbarer Nähe zu einem Waldweg, einer Grillstelle und insbesondere einem Spielplatz befinden, dürfen nicht überwacht werden. Der überwachte Bereich sollte für Waldbesucher erkennbar mit einem Betretungsverbot ausgeschildert sein. Hinweise auf eine Kameraüberwachung mit der Angabe des Verantwortlichen (Anlage 1) sind in jedem Fall erforderlich. Die Kamera ist technisch so einzustellen, dass keine Videosequenzen, sondern Einzelbilder mit einigen Sekunden Abstand aufgenommen werden. Die Auflösung der Kamera sollte gering gewählt sein. Ist eine Überwachung von Tieren in der Nacht geplant, ist die Kamera tagsüber auszuschalten. Vor dem Einsatz einer Wildkamera müssen zudem immer mildere Mittel geprüft werden, beispielsweise der Einsatz von Wilduhren.

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