Die Medien vermitteln den Eindruck, als wenn eine Impfung, insbesondere die gegen CoVid-19, vergleichbar sei einem Espresso en passant.
Dement-sprechend locken künftig neben dem Würstchenstand Impfbuden zu einem ambulanten Pieck, der nicht nur gegen Corona feit sondern auch die Schmach unsolidarischen Verhaltens tilgt, wie es den Impfskeptikern ja pauschal angedichtet wird.
Wer die unerbittliche Strenge der ausgefeilten Rechtsprechung zu Sorgfaltspflichtverletzungen kennt, z.B. im Straßenverkehr oder Insolvenzrecht, aber auch im Arzthaftungsrecht, der staunt mit welcher Bedenkenlosigkeit und Leichtsinn bezüglich der CoVid-19-Impfung umgegangen wird:
Es wird verkannt, dass dieser Eingriff schwerwiegende gesundheitliche, ja lebensbedrohliche Folgen haben kann. Falls überhaupt erfolgt die Anamnese husch husch mit flüchtigem Eintrag im Formular. Dabei kennt der betreffende Arzt bzw. Assistent den Patienten meist überhaupt nicht und verfügt auch selten über Spezialkenntnisse hinsichtlich möglicher Impf-Folgeschäden. Schließlich ist das Fach Allergologie ein Spezial-gebiet, das eine mehrjährige Ausbildung erfordert.Außerdem fehlt es an der notwendigen Beobachtungszeit nach erfolgter Impfung, nämlich ob diese beim Patienten eine akute Reaktion auslöst, ja ob überhaupt sein gesundheitlicher Status die Belastung einer Impfung erlaubt. Solche Feststellungen gehören zum Standartverfahren.
Eine Häufung von Todesfällen Anfang 2021 in einem Seniorenheim (Uhldingen-Mühlhofen) nach der Covid-19-Impfung zu Silvester 2020 legt den Verdacht nahe, dass hier die gebotenen, oben aufgezeigten Sorgfaltspflichten missachtet wurden. Von 40 Geimpften starben 11 Personen, was einem Anteil von ca. 27% entspricht. In der Zeitung wurde hierzu u.a. vermeldet, dass die Betroffenen nicht am Virus sondern an Vorerkrankungen in Verbindung mit ihrem hohen Alter gestor –ben seien…Ja, wenn das so ist, warum hat man denn dann diese Leute überhaupt geimpft, wo doch nach dem Stand der Schulmedizin klar sein musste, dass die Vakzination ihnen den Rest geben würde?
Leider wird ein solches Impf-Risiko als verschwindend gering eingeschätzt, obwohl die betreffende Statistik evident falsch ist. Denn sie basiert auf einer Evaluationsgruppe, die alle Geimpften umfasst, sich also nicht auf die Risikopatienten beschränkt, wie z.B. insbesondere auf die Allergiker. Das ist in etwa so, wie wenn man die Wahrscheinlichkeit eines Fahrradunfalls oder die eines Ski-Unfalls auf Basis der Gesamt-bevölkerung berechnen würde, wobei also alle Babys und Kleinkinder, wie auch sonstige Nichtsportler in die Rechnung eingehen würden.
Daher kann das Impfen-to-go eine hochgefährliche Sache sein. worüber aber keine hinreichend spezifische Aufklärung erfolgt. 1
Wie gesagt, es geht nicht um ein allgemeines, abstraktes Risiko, sondern um die konkrete Gefährdung des jeweiligen Impfkandidaten mit seinen spezifischen gesundheitlichen Daten, welche aber das Impfpersonal in diesem Hauruck-Verfahren nicht hinreichend erforschen kann, zumal der Patient diese zuweilen auch nicht kennt, sich seiner Gefährdung nicht bewusst ist.
Das hat zur Folge, dass die Einwilligung zum Impfen mangels konkreter Aufklärung rechtlich unwirksam ist.
Offenbar ist sich niemand des Impfpersonals dieses hohen Risikos bewusst, das nicht nur die zivilrechtliche Haftung betrifft sondern auch eine ev. strafrechtliche Verfolgung wegen Körperverletzung oder gar Tötung. Leider ist immer noch nicht das Ergebnis der staatsanwaltlichen Untersuchung zum Vorfall von Uhldingen-Mühlhofen bekannt…
Herdenimmunität ist zwar wünschenswert. Jedoch sind nicht alle Mittel recht, schon gar nicht eine Verharmlosung der CoVid-19-Impfung, von der ja mehrjährige Erfahrungen fehlen. Die Impfung soll vor einer Infektion schützen und damit vor schwerer Erkrankung oder Tod. Sie bewirkt aber mit hoher Wahrscheinlichkeit gerade das Gegenteil bei gesundheitlich labilen, moribunden, hochbetagten Patienten, sodass diese keineswegs zu einer Impfung animiert werden dürfen, zumal man diesem Personenkreis nicht einmal den Verzehr einer Bratwurst erlauben würde. Wer sich in Kenntnis dieses Risikos dennoch geimpft werden will, der darf als Belohnung die Letzte Ölung empfangen.
- s.a. Impfen to go CSU
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