Verschlusssache?!?

Nach über einem Jahr sind jene Umstände immer noch nicht geklärt, die in Überlingen am Bodensee zur Schließung der Uferpromenade führten.

Von der Verwaltungsspitze OB Zeitler damals veranlaßt und begründet mit einem dort gar nicht nachgewiesenem Virus, wurde die Uferpromenade in Überlingen für über einen Monat komplet abgesperrt. Die dem Allgemeinwohl dienenden Flächen wurden eingezäunt und der zutrittsberechtigte Mensch wurde ausgegrenzt. Ein ortsansässiger Anwalt legte daraufhin Widerspruch ein, der bis heute Seitens des Regierungspräsidiums nicht abschließend behandelt wurde.
s.a. Chronologie Briefverkehr >> 1


…aus den Traum Erinnerungsbildern eines Betroffenen

Ein erneuter Briefwechsel (i.A.) zeigt die delikate Lage der Stadt, die möglicherweise auch mit dem Versuch der Umgehung von rechtlichen Bestimmungen eine Aktivität an den Tag legt, die der Aura von Verschlusssachen anhängt.


DOK 1 Schreiben der Stadt ÜB an RA


DOK 2 Antwort Schreiben des RA an die Stadt ÜB




Anmerkungen:

  1. – Widerspruch 14.4.2020
    – Widerspruch 12.05.2020
    – Widerspruch 15.5.2020
    – Grundrecht freier Seezugang 19.5.2020
    – Rechtswidrige Ufersperrung 5.6.2020
    – Offenkundig rechtsfreier Raum 18.7.2020
    – Raub der Gemütlichkeit

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